Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie soll bis zum 28. März, also kurz vor Ostern, bestehen bleiben, in einigen wichtigen Punkten aber gelockert werden. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sowie die Bundesländer Bayern und Berlin vor dem Covid-Gipfel am Mittwochabend verständigt. Die Öffnungsschritte gehen mit einer Schnelltest-Offensive einher. Das geht aus der unserer Redaktion vorliegenden Beschlussvorlage für das Treffen Merkels mit den Ministerpräsidenten hervor.
Corona-Gipfel von Bund und Ländern: Ab Montag wieder mehr Kontakte möglich?
Ab dem kommenden Montag sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Laut dem Papier ist es dann erlaubt, dass sich wieder bis zu fünf Mitglieder zweier Haushalte treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Verwandtenbesuche über Ostern sind demnach erlaubt. Es wird weiter zu höchstmöglicher Zurückhaltung bei Begegnungen und Reisen gemahnt und empfohlen, sich jeweils durch Schnelltests abzusichern. Die Zahl der Schnelltests soll insgesamt stark ausgeweitet werden. Bürger sollen eine bestimmte Anzahl von Schnelltests pro Monat bezahlt werden, Arbeitgeber sind gehalten, in ihren Betrieben zu testen.
Weitere Lockerungen können die Länder im Zusammenhang mit Teststrategien selbst beschließen, auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner und Woche liegt. Andererseits ist in dem Beschlusspapier eine Art „Notbremse“ vorgesehen. Sollten die Infektionswerte wieder drastisch ansteigen, würden automatisch die aktuell und bis zum 7. März gültigen Regeln wieder in Kraft treten.
Corona-Lockdown bis Ostern? Was die Regierung über die Feiertage erlauben will
Bundesweit einheitlich sollen ab Montag dann auch Blumengeschäfte, Gartenmärkte und Buchhandlungen unter strengen Hygieneauflagen öffnen dürfen. Bislang gibt es dazu einen deutschlandweiten Flickenteppich. Zusätzlich zu den bereits wieder geöffneten Friseursalons sollen ab Montag auch wieder „körpernahe“ Dienstleistungen angeboten werden, etwa von Kosmetiksalons.
Sollte die Wochen-Inzidenz in einem Land oder einer Region stabil unter den Wert von 35 sinken, kann dem Beschlussentwurf zufolge ein weiterer Öffnungsschritt gegangen werden. Weitere Bereiche des Einzelhandels, Galerien, Museen, Zoos und botanische Gärten könnten dann aufsperren. Auch Sport im Außenbereich könnte in kleineren Gruppen wieder erlaubt werden.
Mögliche Lockerungen: Diese Geschäfte sollen bundesweit wieder öffnen
Das Beschlusspapier ist eine Diskussionsgrundlage für das virtuelle Treffen von Kanzlerin Angela Merkel und den 16 Länderchefs an diesem Mittwochabend. Es ist noch nicht mit allen Ministerpräsidenten abgestimmt, von denen viele zuletzt klare Öffnungsszenarien gefordert hatten. In der Bund-Länder-Runde könnte es also zu heftigen Diskussionen kommen. Denn gegen Öffnungen spricht nach Meinung mancher Experten nicht nur die seit Tagen deutschlandweit um einen Wert von etwa 60 pendelnde Sieben-Tage-Inzidenz. Sorgen bereitet vor allem der Umstand, dass unter den festgestellten Corona-Infektionen immer mehr auf Virus-Mutanten zurückgehen. Diese sind teils ansteckender und wohl auch gefährlicher als die Urform.
Über mögliche weitere Öffnungsschritte, etwa in der Gastronomie, soll erst auf dem nächste Gipfel von Bund und Ländern am 24 März entschieden werden. Verlängert bis Ende April soll aber die Verordnung werden, nach der Betriebe, wo immer möglich, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zuhause aus ermöglichen müssen.
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