Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Corona-Beschränkungen: Lockdown bis Mitte Februar? Darüber stimmen Bund und Länder heute ab

Corona-Beschränkungen

Lockdown bis Mitte Februar? Darüber stimmen Bund und Länder heute ab

    • |
    Ein gewohntes Bild in diesen Tagen: Kanzlerin Merkel und die Länderchefs beraten auch heute wieder über Corona-Maßnahmen und die Verlängerung des Lockdowns.
    Ein gewohntes Bild in diesen Tagen: Kanzlerin Merkel und die Länderchefs beraten auch heute wieder über Corona-Maßnahmen und die Verlängerung des Lockdowns. Foto: Michael Kappeler, dpa (Archivbild)

    Eine Woche früher als ursprünglich geplant beraten Bundesregierung und Länderchefs heute über die weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise in Deutschland. Erwartet wird unter anderem eine Verlängerung des seit Mitte Dezember geltenden Lockdowns - außerdem sieht die Beschlussvorlage, die unserer Redaktion vorliegt, Verschärfungen in mehreren Bereichen vor. Die Zahl der Neuinfektionen ginge zwar zurück, heißt es in dem Papier - Sorgen bereiten den Politikern aber aggressive Mutationen des Coronavirus. Außerdem sei der Impfstoff derzeit noch knapp, eine Herdenimmunität sei in den nächsten Monaten daher noch nicht zu erreichen.

    Beschlussvorlage: Diese Corona-Maßnahmen sind geplant

    Mit diesen Maßnahmen wollen die Verantwortlichen den 7-Tage-Inzidenzwert wieder dauerhaft auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken:

    Unterstützung für Gesundheitsämter: Derzeit sei eine vollständige Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter wegen des enormen Arbeitsaufkommens nicht mehr möglich. Nach dem Lockdown und einer entsprechenden Senkung der Infektionszahlen sei das jedoch wieder notwendig, um Öffnungen zu ermöglichen. Aus diesem Grund sollen Studierende die Gesundheitsämter in den Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April unterstützen. Außerdem sollen die Länder sicherstellen, dass die Gesundheitsämter bis Ende Februar flächendeckend auf die Systeme SORMAS und DEMIS umgestellt werden.

    Festhalten an der Impfstrategie: Trotz der aktuellen Lieferprobleme des Corona-Impfstoffs durch Biontech und Pfizer soll an dem Ziel festgehalten werden, allen Pflegeheimbewohnern bis Mitte Februar ein Impfangebot zu machen. Außerdem will man mit der Bitte auf die EU-Kommission zugehen, Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen.

    Sequenzierung von Coronaviren: Um mögliche Coronavirus-Mutationen und deren Verbreitung zu erkennen, ist die sogenannte Sequenzierung notwendig. Dabei wird das Genmaterial der Viren in positiven Coronatests untersucht. Dafür wurde am 18. Januar eine entsprechende Verordnung vom Gesundheitsministerium erlassen. Diese legt fest, wie getestet wird, wie die Sequenzierung vergütet wird und an welche Stellen die Ergebnisse gemeldet werden. Bundesweite Sammelstelle für die Ergebnisse ist das RKI.

    Verbesserung der Überbrückungshilfen: Nachgebessert werden soll bei der Überbrückungshilfe III. Im Einzelhandel sollen etwa nicht verkäufliche Saisonwaren bei den Fixkosten berücksichtigt werden. "Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich anheben", heißt es in der Beschlussvorlage. Bei der EU-Kommission will sich der Bund für eine Erhöhung der Höchstsätze einsetzen, das sei aufgrund der langen Dauer der Einschränkungen notwendig. Zudem will der Bund die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Bisher waren dafür die Länder zuständig. In deren Verantwortung soll die reguläre Auszahlung bleiben.

    Einreisebeschränkungen: Um die Verbreitung mutierter Coronavirus-Varianten in Europa einzudämmen, will sich Deutschland auf dem Europäischen Rat am 21. Januar für eine zeitliche Abstimmung und inhaltliche Vereinheitlichung der Corona-Maßnahmen in Europa einsetzen. Dadurch sollen weitergehende Beschränkungen bei der Einreise vermieden werden. Derzeit gelten in Deutschland strenge Einreisebeschränkungen für Personen aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden. Bund und Länder weisen in ihrer Beschlussvorlage erneut darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund zu vermeiden seien und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten bestehe.

    1. Verlängerung des Lockdowns: Die bereits geltenden Regeln von Bund und Ländern sollen verlängert werden, vorerst bis zum 15. Februar. Bis dahin solle eine Öffnungsstrategie erarbeitet werden.
    2. Minimierung der Kontakte: Private Zusammenkünfte sind laut Beschlussvorlage weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, soll möglichst konstant und klein gehalten werden. In anderen Staaten gebe es bereits die Regel, dass nur Treffen mit Personen aus ein oder zwei weiteren fest definierten Haushalten gestattet sind, heißt es in dem Papier. Ob diese auch für Deutschland beschlossen werden soll, geht aus der Vorlage nicht hervor.
    3. Pflicht für medizinische Masken in Geschäften und im ÖPNV: Künftig sollen im Nahverkehr und beim Einkaufen keine Community-Masken mehr erlaubt sein. Die Beschlussvorlage sieht das verpflichtende Tragen von medizinischen Masken, also OP- oder FFP2-Masken, vor. In Bayern gilt bereits eine noch strengere Regelung, hier sind seit dem 18. Januar FFP2-Masken Pflicht.
    4. Weniger Fahrgäste im ÖPNV: Bund und Länder wollen eine Senkung der Personenanzahl im öffentlichen Nahverkehr auf ein Drittel der regulär zulässigen Fahrgastzahlen erreichen, damit die Abstände dort eingehalten werden können. Erreicht werden soll das durch mehr Homeoffice sowie einen reduzierten Präsenzbetrieb in Schulen und Universitäten.
    5. Schließung von Schulen und Kitas und Notbetreuung: Es gebe ernst zu nehmende Hinweise, dass sich eine Coronavirus-Mutation stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist, heißt es in der Beschlussvorlage. Deshalb bleiben Schulen bis zum 15. Februar generell geschlossen, in dieser Zeit findet weiterhin Distanzunterricht statt. Sonderregelungen für Abschlussklassen sind möglich. Zudem werde eine Notbetreuung sichergestellt. Gleiches gelte für Kindertagesstätten. "Die Familien- und die Kultusministerkonferenz werden gebeten, sich für die Zeit ab dem Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 darauf vorzubereiten, Kindertagesstätten wieder zu öffnen, Wechselunterricht unter Einhaltung von Abstandsregeln in den Grundschulen vorzusehen und in weiterführenden Jahrgängen weiterhin Distanzunterricht zu planen", heißt es in dem Papier.
    6. Schutz für Alten- und Pflegeheime: Für das Personal soll künftig eine FFP2-Maskenpflicht beim Kontakt mit den Bewohnern gelten. Außerdem will man weiterhin auf Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen setzen - mindestens bis eine Impfung mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen ist. Da für die Schnelltests bisher jedoch oft das Personal fehlt, sollen im ersten Schritt Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige die Testungen übernehmen.
    7. Anmeldung von religiösen Zusammenkünften: Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte sind laut Papier weiterhin nur unter Einhaltung der folgenden Regeln erlaubt: Mindestabstand von 1,5 Metern, Maskenpflicht am Platz, kein Gemeindegesang. Außerdem müssen laut Beschlussvorlage nun Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angemeldet werden.
    8. Homeoffice-Verordnung und Maskenpflicht in Betrieben: Bisher setzen Bund und Länder beim Thema Homeoffice auf Freiwilligkeit. Nun soll jedoch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Damit würde es künftig einen Rechtsanspruch auf Homeoffice geben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden aufgefordert, das Angebot zu nutzen. "Darüber hinaus sind die Betriebe in Deutschland aufgefordert, dort wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern medizinische Masken zur Verfügung zu stellen", heißt es in dem Papier. Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände seien FFP2-Masken bzw. KN95-Masken einzusetzen. Um Pendlerverkehr im ÖPNV zu reduzieren, sollen Arbeitszeiten flexibler gestalten werden.


    9. Regionale Ausgangssperren nach dem 15. Februar: In Bundesländern und Landkreisen, die auch nach dem 15. Februar die Inzidenz von 50 absehbar nicht unterschreiten können, sollen die Länder auch bei einer Inzidenz unter 200 weiterhin umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, heißt es in der Beschlussvorlage. Vorgesehen sind dafür insbesondere Ausgangsbeschränkungen sowie die Anwendung der 15-Kilometer-Regel.
    10. Unterstützung für Gesundheitsämter: Derzeit sei eine vollständige Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter wegen des enormen Arbeitsaufkommens nicht mehr möglich. Nach dem Lockdown und einer entsprechenden Senkung der Infektionszahlen sei das jedoch wieder notwendig, um Öffnungen zu ermöglichen. Aus diesem Grund sollen Studierende die Gesundheitsämter in den Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April unterstützen. Außerdem sollen die Länder sicherstellen, dass die Gesundheitsämter bis Ende Februar flächendeckend auf die Systeme SORMAS und DEMIS umgestellt werden.

    11. Festhalten an der Impfstrategie: Trotz der aktuellen Lieferprobleme des Corona-Impfstoffs durch Biontech und Pfizer soll an dem Ziel festgehalten werden, allen Pflegeheimbewohnern bis Mitte Februar ein Impfangebot zu machen. Außerdem will man mit der Bitte auf die EU-Kommission zugehen, Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen.
    12. Sequenzierung von Coronaviren: Um mögliche Coronavirus-Mutationen und deren Verbreitung zu erkennen, ist die sogenannte Sequenzierung notwendig. Dabei wird das Genmaterial der Viren in positiven Coronatests untersucht. Dafür wurde am 18. Januar eine entsprechende Verordnung vom Gesundheitsministerium erlassen. Diese legt fest, wie getestet wird, wie die Sequenzierung vergütet wird und an welche Stellen die Ergebnisse gemeldet werden. Bundesweite Sammelstelle für die Ergebnisse ist das RKI.

    13. Verbesserung der Überbrückungshilfen: Nachgebessert werden soll bei der Überbrückungshilfe III. Im Einzelhandel sollen etwa nicht verkäufliche Saisonwaren bei den Fixkosten berücksichtigt werden. "Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich anheben", heißt es in der Beschlussvorlage. Bei der EU-Kommission will sich der Bund für eine Erhöhung der Höchstsätze einsetzen, das sei aufgrund der langen Dauer der Einschränkungen notwendig. Zudem will der Bund die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Bisher waren dafür die Länder zuständig. In deren Verantwortung soll die reguläre Auszahlung bleiben.
    14. Einreisebeschränkungen: Um die Verbreitung mutierter Coronavirus-Varianten in Europa einzudämmen, will sich Deutschland auf dem Europäischen Rat am 21. Januar für eine zeitliche Abstimmung und inhaltliche Vereinheitlichung der Corona-Maßnahmen in Europa einsetzen. Dadurch sollen weitergehende Beschränkungen bei der Einreise vermieden werden. Derzeit gelten in Deutschland strenge Einreisebeschränkungen für Personen aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden. Bund und Länder weisen in ihrer Beschlussvorlage erneut darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund zu vermeiden seien und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten bestehe.

    Lesen Sie dazu auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden