Falschparker sollen bald Punkte in Flensburg kassieren. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine entsprechende Änderung des Bußgeldkataloges.
Demnach wird für unzulässiges Halten in zweiter Reihe, parken auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für den Radverkehr "die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg neu verankert". Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der SPD hervor, die der Zeitung vorliegt. Bisher war nur eine Erhöhung des Bußgeldes für alle drei Verstöße auf bis zu 100 Euro bekannt.
Die SPD-Abgeordnete Ulli Nissen begrüßte den Plan. "Wem Geld egal ist, den schmerzen Punkte schon eher", sagte sie der Zeitung. Jeder wisse genau, "wo er parken oder halten darf, und wo nicht. Und trotzdem ignorieren einige die Regeln." Daher sei es richtig, "dass zu den Geldbußen jetzt auch Punkte dazukommen sollen".
In den vergangenen Tagen waren bereits weitere Details von Scheuers Plänen für eine Reform der Straßenverkehrsordnung bekannt geworden.
- Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, sollen künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro zahlen, außerdem droht ein Monat Fahrverbot.
- Wer unerlaubt in zweiter Reihe parkt oder auf Geh- und Radwegen, soll statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen.
- E-Tretroller sollen auf Busspuren fahren dürfen.
Ferner will Scheuer die Freigabe von Busspuren für Pkw oder Krafträder mit Beiwagen ermöglichen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. "Dazu wird auch ein entsprechendes Sinnbild als Grundlage für ein Zusatzzeichen geschaffen, mit dem die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Freigabe von Bussonderfahrstreifen künftig anordnen können", heißt es.
Änderungen der Straßenverkehrsordnung sollen 2019 in Kraft treten
Die Änderungen sollen noch 2019 in Kraft treten. Scheuer will seine Pläne nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung geben. Bundestag sowie Bundesrat müssen einer Reform der Straßenverkehrsordnung zustimmen.
Dieses Video zeigt, wie eine Rettungsgasse aussehen sollte:
Ebenfalls vorgesehen sind Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern, wie es hieß. So sollen Parkplätze für
Für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern oder E-Tretroller durch Autofahrer soll es künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern geben. Der "grüne Pfeil" beim Rechtsabbiegen soll künftig auch für Radfahrer gelten. Analog zu Tempo-30-Zonen für Autos sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. (AZ, dpa)