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Bundeswehr: Terrorverdächtiger Soldat Franco A. bleibt in U-Haft

Bundeswehr

Terrorverdächtiger Soldat Franco A. bleibt in U-Haft

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    Der Fall des Oberleutnants Franco A. sorgte deutschlandweit für Empörung.
    Der Fall des Oberleutnants Franco A. sorgte deutschlandweit für Empörung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Der terrorverdächtige Soldat Franco A. bleibt in Untersuchungshaft. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs verwarf eine Beschwerde des Oberleutnants gegen seine Inhaftierung, wie der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

    Die Richter halten ihn für dringend verdächtig, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen und einen Betrug begangen zu haben. Sie lassen dabei offen, ob Franco A. auch mit hoher Wahrscheinlichkeit, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hat. (Az.: StB 16/17)

    Bundesgerichtshof: Franco A. bleibt in U-Haft

    Der Fall Franco A. und die Bundeswehr

    1. Juli 2008: Franco A. beginnt seinen Grundwehrdienst in Idar-Oberstein.

    11. September 2009: Versetzung zur Deutschen Stabsgruppe in Frankreich, Studium der Staats- und Sozialwissenschaften an der französischen Militärakademie Saint-Cyr.

    Dezember 2013: Franco A. reicht seine Masterarbeit bei der französischen Prüfungskommission ein. Darin beklagt er unter anderem eine bewusste „Durchmischung“ der Völker Europas.

    8. Januar 2014: Der französische Schulkommandeur informiert A.s Vorgesetzten über schwere Mängel in der Masterarbeit. Er sagt: Wenn ein Franzose so etwas geschrieben hätte, müsste er gehen. A. beteuert, er verfolge kein extremistisches Gedankengut.

    15. Januar 2014: Der Vorgesetzte wendet sich an einen Rechtsberater des Streitkräfteamts.

    18. Januar 2014: Ein Gutachter des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr stellt fest, es handele sich bei der Arbeit um „einen radikalnationalistischen, rassistischen Appell“.

    27. Januar 2014: Ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren wird eingestellt, nachdem sich Franco A. zum Inhalt seiner Arbeit geäußert hat. A. weist unter anderem auf den Zeitdruck hin, unter dem er beim Verfassen der Arbeit stand.

    9. Juli 2015: Ernennung zum Berufssoldaten.

    19. Dezember 2015: Franco A. meldet sich in Offenbach als Asylsuchender „David Benjamin“. Er wird später einer Unterkunft im Kreis Erding zugewiesen.

    1. Februar 2016: Versetzung zum Jägerbataillon 291 in Illkirch.

    16. Dezember 2016: Zuerkennung subsidiärer Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

    3. Februar 2017: Vorübergehende Festnahme von A. durch österreichische Polizei nach Waffenfund auf einer Toilette am Flughafen Wien.

    14. Februar 2017: BKA leitet Informationen zur Doppel-Identität von A. an MAD weiter. Truppe soll wegen laufender Ermittlungen nicht unterrichtet werden.

    26. April 2017: Franco A. wird in Hammelburg verhaftet.

    28. April 2017: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erteilte den Auftrag, das dienstliche Umfeld von A. zu durchleuchten. Untersuchungen in Illkirch, Schwarzenborn, Munster und Hammelburg.

    Der Offizier soll gemeinsam mit zwei Komplizen Anschläge auf hochrangige Politiker und andere Persönlichkeiten geplant haben. Den derzeitigen Ermittlungen zufolge beschaffte sich das Trio dafür eine Schusswaffe und versteckte diese auf dem Flughafen Wien.

    Die Männer wollten die Tat demnach als Terrorakt eines Islamisten erscheinen lassen. Franco A. gab sich dafür als syrischer Flüchtling aus. Seine mutmaßlichen Komplizen wurden aus der Untersuchungshaft entlassen. dpa

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