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Bundeswehr-Streit: CSU: Herrmann kritisiert Gauweiler wegen Bundeswehr-Aussage

Bundeswehr-Streit

CSU: Herrmann kritisiert Gauweiler wegen Bundeswehr-Aussage

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    Dr. Peter Gauweiler macht sich mit Äußerungen zu Bundeswehreinsätzen in Afghanistan keine Freunde in der eigenen Partei CSU.
    Dr. Peter Gauweiler macht sich mit Äußerungen zu Bundeswehreinsätzen in Afghanistan keine Freunde in der eigenen Partei CSU.

    In der CSU rumort es nach der Europawahl-Niederlage nun an einer neuen Front. Der Vizevorsitzende Peter Gauweiler gerät wegen seiner Kritik an Bundeswehr-Auslandseinsätzen in die Isolation. Innenminister Joachim Herrmann und

    Gauweiler hält Afghanistan-Einsatz für verfassungswidrig

    Der CSU-Vize zielt vor allem auf den Afghanistan-Einsatz: "Eine Aktivität, die unserer Verfassungslage in nichts entspricht", schreibt Gauweiler in einem Redemanuskript, das er auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Gauweiler zieht aber auch andere Auslandsmissionen der Bundeswehr in Zweifel.

    "Was Gauweiler gesagt hat, ist völlig falsch", sagte daraufhin Herrmann der dpa. Landesgruppenchefin Hasselfeldt nahm ebenfalls kein Blatt vor den Mund: Dass Gauweiler Einsätzen der Bundeswehr grundsätzlich äußerst skeptisch gegenüberstehe, sei nichts Neues.

    Hasselfeldt wirft Gauweiler "Einzelmeinung" vor

    "Diese Auffassung ist grundfalsch und nicht die Meinung der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Peter Gauweiler vertritt eine Einzelmeinung."

    Herrmann warf Gauweiler darüber hinaus vor, es sei unverantwortlich, den Bundeswehrsoldaten in Afghanistan zu unterstellen, sie würden sich außerhalb der vom Grundgesetz gesetzten Grenzen bewegen. "Wir dürfen unseren Soldatinnen und Soldaten nicht in den Rücken fallen."

    Innenminister Hermann verteidigt Afghanistan-Einsatz

    An der verfassungsrechtlichen Legitimation des Auslandseinsatzes der Bundeswehr in Afghanistan gebe es nicht den geringsten Zweifel, sagte Herrmann. "Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 hat die internationale Gemeinschaft das Eingreifen in Afghanistan beschlossen, weil die damalige afghanische Regierung das Treiben der Terroristen toleriert hatte (...). Die Vereinten Nationen waren sich einig, dass Afghanistan nie wieder ein Rückzugsraum für den internationalen Terrorismus werden durfte."

    Bundeswehreinsatz in Afghanistan: Herrmann contra Gauweiler

    Der Bundestag habe den Bundeswehreinsatz mit breiter Mehrheit beschlossen und mehrfach verlängert, betonte Herrmann. "Und schließlich hat das Bundesverfassungsgericht 2007 nicht den geringsten Zweifel daran gelassen, dass der ISAF-Einsatz der Bundeswehr vollständig in Einklang mit dem NATO-Vertrag und dem Grundgesetz steht."

    Gauweiler hält Rede vor der Universität der Bundeswehr

    Gauweiler hatte sich in seiner Rede an der Hamburger Bundeswehr-Universität auf die Vorschrift des Grundgesetzes bezogen, dass die Bundeswehr nur zur Verteidigung eingesetzt werden darf. "Wenn das ein "Krieg" war, hätten wir uns nicht beteiligen gedurft", heißt es in Gauweilers Manuskript über die deutschen Truppen in Afghanistan. "Deutschland wurde nicht angegriffen und auch im Übrigen bestand keine Verteidigungslage mit Blick auf Afghanistan mehr."

    Herrmann hatte Gauweiler bereits am Montag wegen dessen jahrelanger Kritik an der Euro-Rettung angegriffen. Nachdem die CSU bei der Europawahl auf 40 Prozent abgestürzt war, entlud sich der Ärger an Gauweiler, dem schärfstem Brüssel-Kritiker der Partei.

    CSU: Weiter Streit nach den Wahlen

    Die Schlappe hat auch Parteichef Horst Seehofer in Schwierigkeiten gebracht. Der frühere Ministerpräsident Günther Beckstein mahnte Seehofer im "Focus", er könne die Frage des personellen Übergangs an der Parteispitze "nicht alleine" beantworten. Seehofer dagegen hat in den vergangenen Monaten mehrfach durchblicken lassen, dass er selbst über seine Nachfolge entscheiden will. Seehofer will bis 2018 amtieren. Zu Wochenbeginn hatte bereits der frühere CSU-Chef Erwin Huber Seehofer scharf kritisiert und ihm einen autoritären Führungsstil wie im 19. Jahrhundert vorgeworfen. (AZ/dpa)

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