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Bundesverfassungsgericht: Verfassungsgericht entscheidet über NPD-Klage gegen Gauck

Bundesverfassungsgericht

Verfassungsgericht entscheidet über NPD-Klage gegen Gauck

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    Bundespräsident Joachim Gauck wurde von der Partei NPD angeklagt. Er hatte  die Anhänger der rechtsradikalen Partei während Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf öffentlich als "Spinner" bezeichnet. Die Partei sah ihren Bundestagswahlkampf beeinflusst. Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute das Urteil.
    Bundespräsident Joachim Gauck wurde von der Partei NPD angeklagt. Er hatte die Anhänger der rechtsradikalen Partei während Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf öffentlich als "Spinner" bezeichnet. Die Partei sah ihren Bundestagswahlkampf beeinflusst. Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute das Urteil. Foto: Jörg Carstensen (dpa)

    Für Gauck ist der heutige Dienstag kein Dienstag wie jeder andere. In Karlsruhe entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob

    NPD fühlte sich durch Bundespräsident Joachim Gauck entscheidend im Wahlkampf behindert

    Zur Begründung ihrer Klage führt die Partei an: Gaucks Wortwahl habe den damaligen Bundestagswahlkampf der NPD entscheidend behindert. Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist es die Aufgabe des Bundespräsidenten, die Werte der Verfassung durch Worte zu stützen und das Gemeinwohl der Gesellschaft zu verteidigen. Auch scharfe Kritik sei dabei erlaubt. AZ

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