Für Gauck ist der heutige Dienstag kein Dienstag wie jeder andere. In Karlsruhe entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob
NPD fühlte sich durch Bundespräsident Joachim Gauck entscheidend im Wahlkampf behindert
Zur Begründung ihrer Klage führt die Partei an: Gaucks Wortwahl habe den damaligen Bundestagswahlkampf der NPD entscheidend behindert. Nach Angaben des Bundespräsidialamts ist es die Aufgabe des Bundespräsidenten, die Werte der Verfassung durch Worte zu stützen und das Gemeinwohl der Gesellschaft zu verteidigen. Auch scharfe Kritik sei dabei erlaubt. AZ