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Bundestagswahl 2021: Faktencheck: Gilt mein Wahlzettel nur, wenn ich ihn unterschreibe?

Bundestagswahl 2021

Faktencheck: Gilt mein Wahlzettel nur, wenn ich ihn unterschreibe?

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    Wer seinen Stimmzettel unterschreibt, macht seine Stimmen ungültig.
    Wer seinen Stimmzettel unterschreibt, macht seine Stimmen ungültig. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

    Baerbock, Laschet, Scholz - wer wird Nachfolger oder Nachfolgerin von Kanzlerin Angela Merkel? Nach 16 Jahren als Regierungschefin macht die CDU-Politikerin Schluss. Am 26. September wählen die Wahlberechtigten einen neuen Bundestag. Im Vorfeld dieser Wahl kursieren im Internet viele Behauptungen. Besonders beliebt: Was ist am Wahltag in der Kabine eigentlich erlaubt - und was nicht?

    Ein Gerücht, das sich weiterhin hartnäckig hält: Nur wer seinen Wahlzettel unterschreibt, gibt zwei gültige Stimmen ab. Vor vier Jahren behauptete das zum Beispiel der Ortsverband Tübingen der Satirepartei Die Partei in einem Facebook-Post. Stimmt das?

    Faktencheck: Unterschriebene Stimmzettel sind ungültig

    Diese Behauptung ist falsch: Wer seinen Wahlzettel unterschreibt oder anderweitig auf ihn kritzelt, macht seine Stimme ungültig.

    Wann eine Stimmabgabe ungültig wird, regelt Paragraf 39 im Bundeswahlgesetz. Darin heißt es, dass Stimmen dann ungültig sind, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt wurde oder keine Kennzeichnung erhält; wenn der Stimmzettel eigentlich für einen anderen Wahlkreis bestimmt ist; wenn der Stimmzettel den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

    Kreiswahlleiter der Stadt Augsburg: "Verstößt gegen den Wahlgrundsatz"

    Unterschreibt man also den Stimmzettel, so versieht man ihn mit einem Zusatz. Die abgegebenen Stimmen sind somit ungültig. Auf wahlrecht.de sind außerdem Beispiele für eine ungültige Stimmabgabe aufgelistet. Dort heißt es beispielsweise: "Schreiben Sie etwa Ihren Namen und Ihre Telefonnummer sauber und lesbar auf die Vorderseite des Stimmzettels. Damit ist automatisch der ganze Stimmzettel ungültig." Wann ein Stimmzettel in Bayern ungültig ist, regelt neben dem Bundeswahlgesetz auch ein bayerisches Gesetz. Sollte eine Wählerin oder ein Wähler den Stimmzettel aus Versehen unbrauchbar machen, muss ein neuer Stimmzettel ausgegeben werden. Allerdings gilt: "Der Wahlvorstand hat den zurückgegebenen Stimmzettel unverzüglich in Gegenwart des Wählers zu vernichten."

    Wir haben dazu außerdem mit dem Wahlleiter der Stadt Augburg, Dieter Roßdeutscher, gesprochen. Als Wahlleiter organisiert und überwacht er die Bundestagswahl am 26. September im Stadtgebiet Augsburg. Er sagt: "Das ist ja sonnenklar, dass eine Unterschrift auf dem Wahlzettel die Stimme ungültig macht. Das verstößt gegen den Wahlgrundsatz der geheimen Wahl." So etwas sei zwar auch in Augsburg schon vorgekommen, aber selten. (mit dpa)

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