Wovor Experten gewarnt hatten, wird nun Realität: Das deutsche Parlament vergrößert sich massiv, 709 Abgeordnete müssen Platz im Reichstagsgebäude finden. Damit rückt der Bundestag in der Rangliste der größten Abgeordnetenkammern der Welt auf Rang zwei. Nur in Chinas Nationalem Volkskongress sitzen mit 2987 Abgeordneten mehr Mandatsträger.
Eigentlich sollte der Bundestag nur 598 Sitze haben. 299 Mitglieder, die in ihren Wahlkreisen direkt gewählt werden und ebenso viele, die über die Landeslisten einziehen. Dass es jetzt 111 Plätze mehr sind, hängt mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten zusammen.
Sieben Überhangmandate für die CSU
Eine entscheidende Rolle hat in diesem Fall die CSU. Die hat in Bayern alle 46 Direktmandate gewonnen. Durch das schlechte Zweitstimmenergebnis stünden der Partei aber eigentlich nur 39 Sitze zu. Weil die Wahlkreissieger aber in jedem Fall ins Parlament einziehen, ergeben sich sieben Überhangmandate für die CSU.
Deshalb müssen zusätzliche Sitze geschaffen werden, die so vergeben werden, dass die Verteilung im Bundestag wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht: das sind Ausgleichmandate. Die gibt es seit der Bundestagswahl 2013. Der Bundestag musste das Wahlrecht reformieren, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Mehr Abgeordnete bedeuten nicht gleich mehr Demokratie
Eine Überraschung ist es nicht, dass der Bundestag jetzt aus allen Nähten platzt. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte 2013, bei der ersten Sitzung des neuen Parlamentes, gewarnt, dass die Zahl der Abgeordneten deutlich anwachsen könnte. Er stellte die Arbeitsfähigkeit eines so großen Parlamentes in frage. Mehr Abgeordnete seien eben nicht gleichbedeutend mit mehr Demokratie. Lammert forderte, das Wahlrecht noch einmal zu reformieren. „Da es immer besser ist, sich mit solchen Entwicklungen dann auseinanderzusetzen, wenn die Probleme noch nicht eingetreten sind, spricht manches dafür, dass wir nicht erst nach der nächsten Wahl, sondern rechtzeitig vor der nächsten Wahl noch einmal einen gemeinsamen Blick auf diese Regelungen werfen.“ Die Abgeordneten applaudierten. Einen Blick warfen sie auch darauf, mehr wurde aber nicht daraus. Eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen konnte sich nicht einigen. Und das Innenministerium äußerte Bedenken, dass eine von Lammert geforderte Deckelung auf 630 Abgeordnete verfassungswidrig sein könnte. So blieb es beim Wahlrecht von 2013.
Deshalb muss nun umgebaut werden. Bis Handwerker die neuen Sitze montieren, wird aber noch einige Zeit verstreichen. Denn die Fraktionen müssen sich noch einigen, wer wo sitzt. Die erste Sitzung muss laut Grundgesetz spätestens am 30. Tag nach der Wahl stattfinden – das wäre der 24. Oktober. Der Platz im Reichstagsgebäude sollte ausreichen – schließlich fanden dort schon 1260 Wahlleute Platz, als die Bundesversammlung im Februar 2017 Frank-Walter Steinmeier zum Bundespräsidenten wählte.
Fraglich ist, wo die Fraktionsräume untergebracht werden. Die befinden sich aktuell unter den vier Türmen in den Ecken des Reichtagsgebäudes. Nun wird es wohl sechs Fraktionen geben. Bevor die FDP 2013 aus dem Bundestag gewählt wurde, teilten sich Grüne und Linke einen Fraktionssaal.
Mehr Abgeordnete bringen auch mehr Kosten mit sich. Der Bund der Steuerzahler hat 2015 ausgerechnet, wie teuer den Staat ein vergrößertes Parlament kommt. Laut dem Verein muss die Bundesrepublik bei einem Parlament der jetzigen Größenordnungen jährlich rund 45 Millionen Euro mehr als zuletzt einplanen.