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Bundestagswahl 2013: Alles, was Sie über die Wahl wissen müssen

Bundestagswahl 2013

Alles, was Sie über die Wahl wissen müssen

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    Alles, was Sie über die Wahl wissen müssen
    Alles, was Sie über die Wahl wissen müssen

    Alles, was es zur Bundestagswahl 2013 zu wissen gibt. Monatelang haben die Parteien für sich geworben, um Positionen gerungen, sich gegenseitig kritisiert. Das letzte Wort haben nun die Wähler:

    Wann und wo wird gewählt?

    Wählen kann man am Sonntag von 8 bis 18 Uhr. Das jeweilige Wahllokal steht in den Wahlbenachrichtigungen, die mit der Post zugesandt wurden. Um sich vor Ort auszuweisen, reichen der Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung. Bundesweit sollen rund 630000 Wahlhelfer für einen reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen. Die ehrenamtlichen Helfer bekommen für ihren ganztägigen Einsatz laut Gesetz ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von mindestens 21 Euro.

    Wer darf wählen?

    Es gibt rund 61,8 Millionen Wahlberechtigte. Um wählen zu dürfen, muss man mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger sein.

    Wie viele Parteien treten an?

    34 Parteien stehen zur Wahl. 30 davon sind mit Landeslisten vertreten, vier Splitterparteien stellen ausschließlich Direktkandidaten auf.

    Wer wird gewählt?

    Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre gewählt. 598 Abgeordneten-Sitze sind zu vergeben. Die Hälfte der Sitze erhalten die Direktkandidaten der Parteien aus den 299 Wahlkreisen. Weitere 299 Sitze entfallen auf die Listenkandidaten. Überhang- und die neu geregelten Ausgleichsmandate können jedoch dazu führen, dass es am Ende deutlich mehr Sitze im Bundestag gibt. Der aktuelle Bundestag hat 620 Abgeordnete.

    Wer wählt den Bundeskanzler?

    Die Abgeordneten des Bundestages wählen den Bundeskanzler. Hierzu schlägt der Bundespräsident einen der Kanzlerkandidaten vor. In der Regel ist das derjenige, dessen Partei am erfolgreichsten bei der Wahl abgeschnitten hat. Um Kanzler zu werden, braucht der Bewerber die absolute Mehrheit der Abgeordneten-Sitze (einschließlich der nicht anwesenden Parlamentarier) – also 50 Prozent plus eine Stimme. Scheitert der Kandidat im ersten Anlauf, können innerhalb von 14 Tagen beliebig viele weitere Wahlgänge erfolgen. Setzt sich innerhalb dieser zwei Wochen kein Kandidat durch, genügt im nächsten Wahlgang eine einfache Mehrheit. In der Geschichte der Bundesrepublik haben sich alle Kandidaten bereits im ersten Wahlgang durchgesetzt.

    Wen wähle ich mit der Erststimme?

    Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man den jeweiligen Direktkandidaten einer Partei aus dem Wahlkreis. Der Wähler gibt seine Stimme also einer bestimmten Person aus seiner Region. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein – selbst wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten sollte.

    Was ist die Zweitstimme?

    Die Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) ist die entscheidende Stimme bei der Bundestagswahl. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Abgeordnete schickt sie ins Parlament.

    Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

    Zusätze wie Kommentare oder Zeichnungen machen ihn ungültig. Ebenso wenn der Wählerwille nicht klar erkennbar ist – etwa wenn man pro Spalte mehrere Parteien oder Kandidaten ankreuzt.

    Wann erfährt man das Ergebnis?

    Um 18 Uhr veröffentlichen die Fernsehsender erste Prognosen des Wahlergebnisses, die auf Befragungen von Wählern nach Verlassen des Wahllokals beruhen. Später folgen Hochrechnungen, die auf Stimmauszählungen in ausgewählten Wahlkreisen basieren. Die Parteien erfahren erste Zahlen aus den Wählerbefragungen der TV-Sender meist schon gegen 17 Uhr. Das vorläufige amtliche Endergebnis liegt in der Regel erst in der Nacht vor. 2009 meldete der Bundeswahlleiter das Resultat gegen 3.35 Uhr.

    Was sind Überhangmandate?

    Überhangmandate gibt es, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach der Anzahl der Zweitstimmen zustünden. Die Partei darf dann diese zusätzlichen Sitze behalten.

    Was bewirkt das neue Wahlrecht?

    Im Frühjahr 2013 entschied sich der Bundestag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ein neues Wahlrecht: Wenn eine Partei künftig Überhangmandate erhält, bekommen ab jetzt die anderen Parteien entsprechend viele Ausgleichsmandate. Das soll gewährleisten, dass die Sitze aller Parteien dem Zweitstimmenergebnis entsprechen. Dadurch könnte der neue Bundestag auf bis zu 670 Abgeordnete anwachsen.

    Bekommen die Parteien Geld für abgegebene Stimmen?

    Ja, vorausgesetzt sie erhalten mindestens 0,5 Prozent der Zweitstimmen. Dann zahlt der Staat für die ersten vier Millionen Stimmen 85 Cent je gültiger Stimme, für jede weitere mehr gibt es jeweils 70 Cent.

    Was passiert mit den ausgefüllten Stimmzetteln nach der Wahl?

    Sie werden in Umschläge gesteckt, versiegelt und den Gemeinden übergeben. Sie bleiben so lange verwahrt, bis der Landeswahlleiter ihre Vernichtung genehmigt – was spätestens 60 Tage vor der nächsten Bundestagswahl geschieht.

    Bundestagswahl 2013: Stimmen, Trend, News und Ergebnisse lesen Sie am Sonntag ab 11.30 Uhr bei uns  im Liveticker.

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