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Bundestag: Sterbehilfe ist kein Fall für Dienstleister

Bundestag

Sterbehilfe ist kein Fall für Dienstleister

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    Sein Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe erhielt die Mehrheit im Bundestag: Nach der Abstimmung suchte Kanzlerin Merkel die Nähe des CDU-Abgeordneten Michael Brand.
    Sein Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe erhielt die Mehrheit im Bundestag: Nach der Abstimmung suchte Kanzlerin Merkel die Nähe des CDU-Abgeordneten Michael Brand. Foto: Dietmar Gabbert (dpa)

    Michael Brand kann sich vor Glückwünschen kaum retten. Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles von der SPD stürmt auf den jungen hessischen CDU-Abgeordneten zu, fällt ihm um den Hals und herzt ihn, Gesundheitsminister Herrmann Gröhe von der CDU klopft ihm auf die Schulter, sein Fraktionschef Volker Kauder gratuliert ihm und sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt, um ihm die Hand zu schütteln.

    Denn Brand, der in wenigen Tagen seinen 42. Geburtstag feiert und seit zehn Jahren den Wahlkreis Fulda im Bundestag vertritt, hat etwas geschafft, was selbst seine Anhänger und Unterstützer so nicht erwartet haben: In mühevoller Überzeugungsarbeit hat er zusammen mit der Sozialdemokratin Kerstin Griese, dem Grünen Harald Terpe und der Linken Kathrin Vogler sowie zahlreichen weiteren Unterstützern aus allen Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland erarbeitet, der bei der Abstimmung im

    Michael Brands Gesetzesentwurf erhält Mehrheit der Stimmen

    Seine Kritiker und Gegner, die glaubten, ihn in einer zweiten Runde ausstechen zu können, haben das Nachsehen. So ist die Schlussabstimmung reine Routine. Von 602 Abgeordneten votieren 360 für Brands Ansinnen, die gewerbsmäßigen Sterbehilfevereine in Deutschland mithilfe einer Verschärfung des Strafrechts zu verbieten, 233 Abgeordnete votieren mit Nein, neun enthalten sich. Ein Antrag, auf eine Neuregelung zu verzichten und alles beim Alten zu belassen, muss erst gar nicht mehr zur Abstimmung gestellt werden.

    Bis zuletzt haben Brand und seine Mitstreiter um Unterstützung geworben, bei Kollegen, die noch unentschlossen waren, angerufen und vor den Folgen eines Scheiterns gewarnt. In einer ungewöhnlich ernsthaften, teilweise emotionalen, oft auch sehr persönlichen Debatte ohne Fraktionszwang, die auf zwei Stunden angesetzt ist, am Ende aber drei Stunden und elf Minuten dauert, wirbt Brand mit einem eindringlichen Appell um das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfevereine. Es sei nötig, Menschen vor „unlauteren Angeboten“ zur Suizidbeihilfe zu schützen und sie in scheinbar aussichtsloser Lage zu stärken. „Es geht auch um den Schutz von Menschen vor gefährlichem Druck“, sagt Brand. Den Vorwurf der Gegenseite, sein Entwurf kriminalisiere Ärzte, die Beihilfe zum Suizid leisten, weist er entschieden zurück.

    Genau dies stellt Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (ebenfalls CDU), der mit Abgeordneten von Union, SPD und Grünen einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet hat, in den Mittelpunkt seiner Rede. Eine Verschärfung des Strafrechts sei nicht der richtige Weg, es sei mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar, tausende verantwortungsvolle Ärzte mit Strafe zu bedrohen, nur um einen Scharlatan zu erwischen. „Wir wollen, dass am Sterbebett nicht Staatsanwälte stehen, sondern Angehörige und Ärzte.“

    „Kranke brauchen Hilfe, keine Sterbehilfe“

    Renate Künast von den Grünen, die zusammen mit Petra Sitte von der Linken und anderen Abgeordneten zwar gewerbsmäßige Sterbehilfevereine verbieten, organisierte Suizidbeihilfe ohne Gewinnabsicht hingegen erlauben will, verweist darauf, dass viele Menschen sagen: „Der Staat soll sich da heraushalten, wie ich gehe “ Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wirbt hingegen dafür, alle vier Gesetzentwürfe abzulehnen, da die bestehenden Regelungen ausreichend seien. Jeder dieser Gesetzentwürfe werde eine Klage nach sich ziehen. Das wiederum weist ihre Parteifreundin, Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles, zurück. Es sei „keine Lösung“, keinem der Gesetzentwürfe zuzustimmen. „Kranke brauchen Hilfe, keine Sterbehilfe“, sagt sie.

    Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Sozialdemokratinnen Kerstin Griese und Eva Högl sowie die Linke Halina Wawzyniak sprechen sich in der Debatte hingegen für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfevereine aus. Nur mithilfe einer Verschärfung des Strafrechts sei es möglich, diesen Vereinen das Handwerk zu legen. „Der Tod darf nicht zum Dienstleistungsangebot werden.“ So sieht es am Ende der Debatte auch eine Mehrheit der Abgeordneten. Um 13.02 Uhr haben Michael Brand und Co. ihr Ziel erreicht.

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