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Bundestag: Neues Sexualstrafrecht soll Frauen besser schützen

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Neues Sexualstrafrecht soll Frauen besser schützen

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    «Nein heißt Nein. Immer. Ohne Ausnahme.» Das ist der Grundsatz des verschärften Sexualstrafrechts.
    «Nein heißt Nein. Immer. Ohne Ausnahme.» Das ist der Grundsatz des verschärften Sexualstrafrechts. Foto: Oliver Mehlis/Archiv (dpa)

    Das Sexualstrafrecht wird in Deutschland deutlich verschärft. Nach dem „Nein heißt Nein“-Prinzip wird ein sexueller Übergriff künftig auch dann als Vergewaltigung oder Nötigung gewertet, wenn sich ein Opfer nicht aktiv wehrt. Allein der erkennbare Wille des Opfers – ausgedrückt etwa durch Mimik, Gestik oder ein einfaches „Nein“ – reicht, um auszudrücken, dass es nicht einverstanden ist. Wird dieser Wille übergangen, liegt eine Straftat vor. Diese Reform des Sexualstrafrechts hat der Bundestag am Donnerstag einstimmig beschlossen.

    Bislang musste ein Mann einer Frau Gewalt angetan oder angedroht haben, um ihn wegen eines sexuellen Vergehens vor Gericht zu bringen. Traute sich die Frau nicht, sexuelle Handlungen abzuwehren, hatte sie juristisch wenig Chancen, dagegen zu klagen. Spätestens seit den Überfällen in der Kölner Silvesternacht betrachtete die Regierung diese Regelung als unzureichend.

    Lücken im Sexualstrafrecht geschlossen

    Mit der Reform sollen die bisherigen Lücken im Sexualstrafrecht nun geschlossen werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) sah dies als wesentlichen Schritt zum Schutz von Frauen in Deutschland an. „Wenn eine schutzlose Lage für sexuelle Übergriffe ausgenutzt wird, können die Täter dafür in Zukunft konsequenter bestraft werden“, sagte er. Im Zuge der Reform beschloss die Koalition auch, die sexuelle Belästigung durch Grapschen sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus einer Gruppe heraus zukünftig zu bestrafen.

    Die Strafbarkeit ganzer Gruppen – eine Reaktion auf die Kölner Übergriffe – blieb zwischen den Parteien umstritten: Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung über den betreffenden Paragrafen. „Das stellt das Strafrecht auf den Kopf“, sagte die Linke-Abgeordnete Halina Wawzyniak. „Wer mitmacht, muss bestraft werden“, forderte Annette Widmann-Mauz von der CDU.

    Am Donnerstag gab es den ersten Schuldspruch zur Kölner Silvesternacht: Das Amtsgericht verurteilte einen jungen Iraker wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung. Er soll eine junge Frau gegen deren Willen geküsst und ihr Gesicht abgeleckt haben. Ein mitangeklagter Algerier erhielt wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung eine einjährige Bewährungsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht. (mit dpa)

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