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Bundestag: Abgeordnete wollen 830 Euro mehr pro Monat

Bundestag

Abgeordnete wollen 830 Euro mehr pro Monat

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    Die 631 Abgeordneten des Deutschen Bundestages dürfen sich auf eine kräftige Erhöhung ihrer Diäten freuen. Die Bezüge von derzeit 8252 Euro im Monat sollen binnen eines Jahres in zwei Schritten um 830 Euro auf 9082 Euro ab dem 1. Januar kommenden Jahres steigen. Damit würden sie genauso viel verdienen wie Richter an Bundesgerichten. Im Gegenzug sinkt der Pensions-Höchstsatz von derzeit 67,5 Prozent auf 65 Prozent der

    Wie begründen die Abgeordneten die kräftige Erhöhung ihrer Diäten?

    Schon seit 1995 ist im Abgeordnetengesetz verankert, dass sich die Bezüge der Parlamentarier an den Einkommen der Bundesrichter orientieren sollen. Da der Bundestag allerdings in der Vergangenheit mehrfach auf eine Erhöhung seiner Diäten verzichtet hat, während die Einkommen der Beamten kontinuierlich gestiegen sind, ist die Differenz so groß geworden. Mit den zwei Erhöhungen um zwei Mal 415 Euro innerhalb eines Jahres soll der Abstand ausgeglichen werden.

    Warum erhalten künftig einige Parlamentarier noch höhere Diäten?

    Die Vorsitzenden von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen sollen künftig analog zu den Vizepräsidenten einen Zuschlag von 15 Prozent erhalten, das sind derzeit 1238 Euro pro Monat, weil sie ein „höheres Arbeitspensum haben“.

    Wie werden künftig Diätenerhöhungen festgelegt?

    Nach dem Gesetz ist der Bundestag verpflichtet, „vor den Augen der Öffentlichkeit“ die Höhe seiner Bezüge selber zu bestimmen. Um dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität zu begegnen, soll das Statistische Bundesamt jedes Jahr ermitteln, wie sich die Bruttolöhne im Vorjahr entwickelt haben. Der sogenannte Nominallohnindex wird dann erstmals zum 1. Juli 2016 auf die Diäten übertragen. In Zukunft will der Bundestag in den ersten drei Monaten der Legislaturperiode entscheiden, ob er dieses Verfahren beibehält. Damit würde das Parlament die Vorgabe erfüllen, selber über die Höhe der Vergütung zu bestimmen, ohne eine öffentliche Debatte vor jeder einzelnen Erhöhung führen zu müssen.

    Welche Veränderungen sind bei den Altersbezügen geplant?

    Es bleibt bei der Regelung, dass es pro Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag Altersbezüge von 2,5 Prozent der Diäten gibt. Bisher belief sich der Höchstsatz auf 67,5 Prozent, der nach 27-jähriger Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag erreicht wurde. Dieser soll auf 65 Prozent sinken. Unter dem Strich aber steigen wegen der deutlichen Erhöhung der Diäten auch die Altersbezüge – der Höchstbetrag klettert von 5570 Euro auf 6130 Euro pro Monat. Die Möglichkeit, schon ab 55 Jahren Altersbezüge zu erhalten, allerdings mit Abschlägen, entfällt, der frühestmögliche Pensionsbeginn wird künftig erst ab 63 Jahren möglich sein. Andere Rentenansprüche, die bislang zu 80 Prozent angerechnet wurden, zählen künftig nur noch 50 Prozent.

    Was passiert, wenn Abgeordnete an Sitzungen fehlen?

    Die Strafen werden verdoppelt. Abgeordnete, die unentschuldigt an Sitzungstagen mit Plenum fehlen, zahlen künftig 200 statt bisher 100 Euro, an Sitzungstagen ohne Plenum 100 statt 50 Euro. Wer entschuldigt fehlt, zahlt 100 Euro (bislang 50), ebenso, wer eine namentliche Abstimmung versäumt.

    CDU, CSU und SPD wollen außerdem die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung verschärfen. Was ist geplant?

    Bisher machte sich ein Abgeordneter nur dann strafbar, wenn er seine Stimme vor einer Wahl oder einer konkreten Abstimmung „verkauft“ hat und im Sinne des Auftraggebers votierte. Künftig gilt, dass ein Abgeordneter, der einen „ungerechtfertigten Vorteil“ fordert und im Gegenzug „Handlungen im Auftrag oder auf Weisung“ vornimmt, mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe belangt werden kann. Die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden gilt hingegen nicht als Bestechung.

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