Das Sündenregister, das Tierschützer den Zirkussen vorhalten, ist lang. Wildtiere, wie etwa Bären, die in Freiheit einen Lebensraum von bis zu 100 Quadratkilometern beanspruchen, würden in engen Käfigen gehalten, litten unter quälenden Transporten und müssten im Extremfall sogar Hunger und Durst erleiden.
Artgerechte Haltung unmöglich
Selbst wenn die Zirkusleitlinien eingehalten würden, stünden im Falle des Bären nur kümmerliche 75 Quadratmeter zur Verfügung. Eine artgerechte Haltung unter Zirkusbedingungen sei schlichtweg nicht möglich.
65 Prozent der Deutschen sehen das laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage genauso. Immer mehr Politiker folgen dieser Argumentation. Heute steht das Thema auf der Tagesordnung des Bundesrats. Hamburg hat beantragt, die Haltung von sechs Wildtierarten in Zirkussen zu verbieten. Die Chancen auf eine Mehrheit stehen gut. Im Agrarausschuss der Länderkammer ist der Antrag angenommen worden. Für ein Verbot wäre allerdings ein Bundestagsbeschluss nötig.
Elefanten und Bären machen nur den Anfang
In einem „ersten Schritt“, so ein Sprecher der Stadt Hamburg, solle zunächst die Haltung von Affen, Elefanten, Bären, Nashörnern, Giraffen und Flusspferden verboten werden. Bei diesen Tierarten sei man sich allein wegen ihres Bewegungsbedarfs sicher, dass Zirkusse keine artgerechte Haltung bieten können. Bei anderen Zirkustieren wie Raubkatzen sei die Argumentation schwieriger, weil diese als Rudeltiere andere Bedürfnisse hätten.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium schließt ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen nicht aus. Allerdings müssten die Begründungen durch Fakten belegt und juristisch haltbar sein, sagte eine Sprecherin. Denn das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz stehe dem Grundrecht auf Eigentums- und Berufsfreiheit gegenüber – in diesem Fall der Berufsfreiheit der Tierlehrer. 2003 war eine Bundesratsinitiative Hessens zum Haltungsverbot von drei Wildtierarten daran gescheitert.