Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Bundespräsident: Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung von Wulffs Immunität

Bundespräsident

Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung von Wulffs Immunität

    • |
    Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt.
    Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Foto: dpa

    Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Jetzt muss der Bundestag entscheiden, ob gegen Wulff strafrechtlich ermittelt werden darf. Das teilte die Behörde am Donnerstagabend mit.

    Bundespräsident Wulff unter Druck

    Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte gebe es nun einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung gegen den früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

    Ermittelt wird in diesem Zusammenhang auch gegen den Filmfondsmanager David Groenewold, der mit Wulff unter anderem auf Sylt Urlaub machte. Das Land Niedersachsen hatte für dessen Firma eine Bürgschaft bereitgestellt, die aber nicht in Anspruch genommen wurde.

    Staatsanwaltschaft Hannover beantragt Aufhebung der Immunität

    Der Präsident steht seit Wochen in der Kritik, vor allem wegen seiner Beziehungen zu reichen Unternehmern. Er sieht sich zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt, Vergünstigungen angenommen zu haben. Angelastet wird ihm unter anderem die Inanspruchnahme eines günstigen Privatkredits für sein Haus, billiges Autoleasing und kostenlose Urlaube bei Unternehmern, mit denen er auch geschäftlich in seiner Zeit als Regierungschef in Niedersachsen (2003-2010) zu hatte.

    Rasche Beratung des Immunitätsausschuss erwartet

    Der Immunitätsausschuss des Bundestags wird sich womöglich noch in diesem Monat mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover befassen, die Immunität von Bundespräsident Christian Wulff aufzuheben. Der Vorsitzende des Ausschusses, Thomas Strobl (CDU), sagte der Tageszeitung "Die Welt": "Wenn ein solcher Antrag bei uns einginge, würden wir diesen im Ausschuss beraten und dem Plenum des Bundestages eine Beschlussempfehlung geben, ob die Immunität des Bundespräsidenten aufzuheben wäre." Die nächste Sitzungswoche im Bundestag beginnt am 27. Februar. Der Immunitätsausschuss tagt dem Bericht zufolge normalerweise immer am Donnerstag. Er kann aber auch auf den Montag vorgezogen werden. Vom Bundestag war zunächst keine Stellungnahme zu bekommen.

    Die Immunität des Bundespräsidenten

    Ebenso wie jeder Bundestagsabgeordnete genießt der Bundespräsident strafrechtliche Immunität, die im Grundgesetz garantiert ist. Das bedeutet, dass er wegen einer "mit Strafe bedrohten Handlung" nur dann verfolgt werden darf, wenn der Bundestag vorher zustimmt. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist ohne die Genehmigung nicht zulässig.

    Chronologie der Affäre Wulff

    25. Oktober 2008: Christian Wulff, damals Ministerpräsident von Niedersachsen, bekommt von der Unternehmergattin Edith Geerkens einen Privatkredit über 500.000 Euro zum Kauf eines Hauses.

    18. Februar 2010: Wulff antwortet auf eine mündliche Anfrage im niedersächsischen Landtag, dass es zwischen ihm und dem Unternehmer Egon Geerkens in den vergangenen zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben habe.

    12. Dezember 2011: Wulff versucht, Bild-Chefredakteur Kai Diekmann zu erreichen, um einen Bericht zur Finanzierung seines Privathauses zu verhindern oder zu verschieben. Auf der Mailbox droht er "Krieg" mit Springer an, falls die Geschichte erscheint.

    13. Dezember: Die "Bild"-Zeitung berichtet erstmals über Wulffs Hauskauf-Finanzierung.

    14. Dezember 2011: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht Wulff ihr Vertrauen aus.

    15. Dezember 2011: Der Bundespräsident bricht sein Schweigen: "Ich erkenne an, dass hier ein falscher Eindruck entstehen konnte. Ich bedauere das", heißt es in einer Mitteilung. In der Sache habe er nichts zu verbergen.

    19. Dezember 2011: Wulffs Anwalt legt Unterlagen zum Kredit und eine Liste mit Urlauben vor, die sein Mandant als Regierungschef bei befreundeten Unternehmern verbracht hat. Zudem wird bekannt, dass der Unternehmer Carsten Maschmeyer 2007 im niedersächsischen Landtagswahlkampf eine Anzeigenkampagne für ein Interview-Buch mit Wulff bezahlt hat.

    20. Dezember 2011: Wulffs Anwalt betont, sein Mandant habe von den Zahlungen nichts gewusst.

    22. Dezember: Der Bundespräsident entschuldigt sich öffentlich für die entstandenen Irritationen. Zugleich entlässt er seinen Sprecher Olaf Glaeseker.

    2. Januar 2012: Bei der Staatsanwaltschaft in Hannover gehen elf weitere Strafanzeigen gegen Wulff ein. Die Zahl der Strafanzeigen gegen Wulff liegt nun bei insgesamt 20.

    4. Januar 2012: Wulff gibt ARD und ZDF ein Interview, in dem er den Anruf bei Diekmann als «schweren Fehler» bezeichnet und volle Transparenz bei allen Fragen ankündigt. Am Folgetag veröffentlicht sein Anwalt aber nur eine zusammenfassende Stellungnahme.

    19. Januar 2012: Wegen Korruptionsverdachts lässt die Staatsanwaltschaft Haus und Büros von Wulffs entlassenem Sprecher Olaf Glaeseker durchsuchen. Die Fahnder verschaffen sich auch Zugang zu Räumlichkeiten des Eventmanagers Manfred Schmidt, der zu Wulffs Zeit in Niedersachsen enge Kontakte zur Staatskanzlei in Hannover gehabt haben soll.

    16. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Immunität des Bundespräsidenten aufzuheben, um gegen ihn ermitteln zu können.

    17. Februar 2012: Christian Wulff tritt zurück.

    18. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen gegen Wulff wegen des Verdachts der Vorteilsnahme, bzw. Vorteilsgewährung auf.

    29. Februar 2012: Das Bundespräsidialamt teilt mit, dass Christian Wulff den Ehrensold bekomme - jährlich rund 200.000 Euro bis an sein Lebensende.

    9. März 2012: Wulff wird mit dem Großen Zapfenstreich der Bundeswehr in Berlin verabschiedet. Die Feier wird von Protest begleitet.

    9. Oktober 2012: Die Flitterwochen des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und dessen Frau Bettina im italienischen Haus eines Versicherungsmanagers rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsnahme im Amt. Das teilt die Staatsanwaltschaft Hannover mit.

    9. April 2013: Wulff lehnt ein Angebot der Staatsanwaltschaft ab, die Korruptionsermittlungen gegen Zahlung von 20 000 Euro einzustellen.

    12. April 2013: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt gegen Wulff Anklage. Auch der Filmmanager David Groenewold wird angeklagt.

    14. November 2013: Der Prozess gegen Wulff wegen Vorteilsnahme beginnt. Es geht um rund 700 Euro, die Groenewold für Wulff gezahlt haben soll - angeblich, damit dieser sich im Gegenzug für ein Filmprojekt Groenewolds engagiert.

    9. Dezember: Der Prozess gegen Wulffs ehemaligen Pressesprecher, Olaf Glaeseker, beginnt ebenfalls in Hannover. Glaeseker geht auf Distanz zu seinem ehemaligen Chef.

    19. Dezember: Der Richter Frank Rosenow regt an, den Wulff-Prozess im Januar einzustellen. Der Grund: Mangelnde strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe. Wulff selbst ist aber gegen die Einstellung des Verfahrens.

    27. Februar 2014: Christian Wulff wird in seinem Korruptionsprozess freigesprochen und damit vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet. (dpa)

    Der Antrag auf Aufhebung der Immunität muss von der Staatsanwaltschaft beim Bundestag gestellt werden. Darüber muss der juristischen Kommentarliteratur zufolge das Plenum des Bundestags entscheiden; die generelle Genehmigung, die der Bundestag für Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete erteilt hat, gilt nicht für den Bundespräsidenten.

    Wie der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog in einem Grundgesetz-Kommentar schreibt, besteht die Immunität "nicht im Interesse der Einzelperson (...), sondern ausschließlich im Interesse "des Amtes" bzw. im öffentlichen Interesse". Dahinter steht der Gedanke, "dass ein so wichtiger Funktionsträger nicht durch (...) Freiheitsentziehungen oder durch die Überziehung mit beliebigen Strafverfahren an der Ausübung seiner Rechte und Pflichten gehindert werden soll".

    Von der Frage der strafrechtlichen Immunität zu unterscheiden ist die Anklage des Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht durch den Bundestag oder den Bundesrat. Dieses Verfahren dient letztlich dazu, den Präsidenten aus dem Amt zu entheben, wenn er im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes gegen die Verfassung oder gegen ein Bundesgesetz verstößt.  dpa/AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden