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Bundesinnenminister: Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium

Bundesinnenminister

Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium

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    Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Foto: Wolfgang Kumm dpa
    Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Foto: Wolfgang Kumm dpa

    Die vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung stößt im Haus von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf  deutlichen Widerspruch. Er sei schon "etwas erstaunt" über die  Schlussfolgerung, dass die Vorratsdatenspeicherung sinnlos sei,  sagte Friedrichs Sprecher Jens Teschke am Freitag vor Journalisten  in Berlin.

    Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium

    Das Max-Planck-Institut habe selbst darauf hingewiesen, nur eine  "Momentaufnahme" mit "unsicherer statistischer Datengrundlage"  vorgelegt zu haben. Dies stelle die ganze Studie "ein bisschen doch  infrage", sagte Teschke.

    Stichwort: Hacker, Cracker, Hacktivisten

    Ursprünglich bezeichnete der Begriff "Hacker" einen Technik-Enthusiasten, der ein Gerät oder eine Software begreifen will und dabei neue, nicht selten ungewöhnliche Nutzungsmöglichkeiten erschließt.

    Im allgemeinen Sprachgebrauch werden darunter jedoch vor allem Kriminelle und Spione verstanden, die Sicherheitslücken ausnutzen, um in fremde Computer einzudringen, um diese lahmzulegen oder Informationen zu stehlen.

    In der Szene gibt es für die kriminellen Hacker einen eigenen Begriff: Cracker.

    Als Script-Kiddies bezeichnet man abfällig junge Hacker, die mit wenig eigenem Fachwissen Sicherheitslücken an fremden Systemen ausnutzen, um Schaden anzurichten - oder schlicht zu beweisen, wie gut sie sind.

    Eine weitere Untergattung des Hackers hat in den vergangenen Jahren immer wieder Schlagzeilen gemacht: Der Hacktivist, der seine Fachkenntnisse einsetzt, um für politische Ziele zu kämpfen.

    Die lose organisierte Gruppe Anonymous legte beispielsweise die Websites von Firmen lahm, die das Whistleblowing-Portal Wikileaks boykottiert hatten.

    Der Chaos Computer Club (CCC) betont, zur guten Seite zu gehören.

    Der Verein hat sich selbst eine Hackerethik gegeben. Und mit ihrer Expertise treiben die Computerexperten die politische Debatten zu Themen wie Vorratsdatenspeicherung oder Überwachungssoftware voran.

    Die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für internationales  Strafrecht sind in der am Freitag veröffentlichten Studie zu dem  Schluss gekommen, dass die umstrittene Vorratsdatenspeicherung  keine entscheidende Bedeutung für die Strafverfolgung hat. Der  Wegfall der Speichermethode nach dem Verfassungsgerichtsurteil von  2010 könne nicht als Grund für Veränderungen bei der  Aufklärungsquote von Straftaten herangezogen werden, heißt es  darin. 

    Untersuchung bezweifelt Nutzen von Datenerhebung

    Die Wissenschaftler gingen in ihrer Untersuchung der Frage nach,  ob der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des  Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 Auswirkungen auf die Quote  aufgeklärter Straftaten hatte. Gegenwärtig könnten die Auswirkungen  des Richterspruchs noch nicht mit belastbaren Zahlen quantifiziert  werden, betonten die Wissenschaftler. afp

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