Die vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung stößt im Haus von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf deutlichen Widerspruch. Er sei schon "etwas erstaunt" über die Schlussfolgerung, dass die Vorratsdatenspeicherung sinnlos sei, sagte Friedrichs Sprecher Jens Teschke am Freitag vor Journalisten in Berlin.
Friedrich kritisiert Vorratsdaten-Studie für Justizministerium
Das Max-Planck-Institut habe selbst darauf hingewiesen, nur eine "Momentaufnahme" mit "unsicherer statistischer Datengrundlage" vorgelegt zu haben. Dies stelle die ganze Studie "ein bisschen doch infrage", sagte Teschke.
Stichwort: Hacker, Cracker, Hacktivisten
Ursprünglich bezeichnete der Begriff "Hacker" einen Technik-Enthusiasten, der ein Gerät oder eine Software begreifen will und dabei neue, nicht selten ungewöhnliche Nutzungsmöglichkeiten erschließt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden darunter jedoch vor allem Kriminelle und Spione verstanden, die Sicherheitslücken ausnutzen, um in fremde Computer einzudringen, um diese lahmzulegen oder Informationen zu stehlen.
In der Szene gibt es für die kriminellen Hacker einen eigenen Begriff: Cracker.
Als Script-Kiddies bezeichnet man abfällig junge Hacker, die mit wenig eigenem Fachwissen Sicherheitslücken an fremden Systemen ausnutzen, um Schaden anzurichten - oder schlicht zu beweisen, wie gut sie sind.
Eine weitere Untergattung des Hackers hat in den vergangenen Jahren immer wieder Schlagzeilen gemacht: Der Hacktivist, der seine Fachkenntnisse einsetzt, um für politische Ziele zu kämpfen.
Die lose organisierte Gruppe Anonymous legte beispielsweise die Websites von Firmen lahm, die das Whistleblowing-Portal Wikileaks boykottiert hatten.
Der Chaos Computer Club (CCC) betont, zur guten Seite zu gehören.
Der Verein hat sich selbst eine Hackerethik gegeben. Und mit ihrer Expertise treiben die Computerexperten die politische Debatten zu Themen wie Vorratsdatenspeicherung oder Überwachungssoftware voran.
Die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für internationales Strafrecht sind in der am Freitag veröffentlichten Studie zu dem Schluss gekommen, dass die umstrittene Vorratsdatenspeicherung keine entscheidende Bedeutung für die Strafverfolgung hat. Der Wegfall der Speichermethode nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010 könne nicht als Grund für Veränderungen bei der Aufklärungsquote von Straftaten herangezogen werden, heißt es darin.
Untersuchung bezweifelt Nutzen von Datenerhebung
Die Wissenschaftler gingen in ihrer Untersuchung der Frage nach, ob der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 Auswirkungen auf die Quote aufgeklärter Straftaten hatte. Gegenwärtig könnten die Auswirkungen des Richterspruchs noch nicht mit belastbaren Zahlen quantifiziert werden, betonten die Wissenschaftler. afp