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Bundesgerichtshof: Von Rauchen und Rücksicht - Ein Kommentar zum Urteil

Bundesgerichtshof

Von Rauchen und Rücksicht - Ein Kommentar zum Urteil

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    Rauchen wann ich will und so viel ich will: Das geht nicht, wenn die Nachbarn davon stark beeinträchtigt werden, meint der BGH.
    Rauchen wann ich will und so viel ich will: Das geht nicht, wenn die Nachbarn davon stark beeinträchtigt werden, meint der BGH. Foto: Uli Deck (dpa)

    Es ist ein Urteil, das viel Gesprächsstoff bietet, das aber geeignet sein könnte, erst recht zigfach neuen Streit auszulösen. Raucher und Nichtraucher werden bald aufeinanderprallen und austesten, wie weit gegenseitige Rücksichtnahme gehen muss. Wo hört die Freiheit des Rauchers auf? Und wo beginnt die Belästigung des nichtrauchenden Nachbarn?

    Spätestens seit Einführung des Rauchverbots in öffentlichen Einrichtungen und in der Gastronomie ist der Nikotingenuss in die Defensive geraten. Es ist keine Selbstverständlichkeit mehr, dass immer und überall geraucht werden darf. Dafür gibt es gute gesundheitliche Gründe. Auch immer mehr private Wohnungen werden zu rauchfreien Zonen erklärt. Das Qualmen ist somit zum Freiluftvergnügen geworden mit allen unerwünschten Nebenwirkungen wie Geruchs-, Nikotin- und Lärmbelästigung der Anlieger – überall in den Wohnanlagen und verschärft im Umfeld von

    Gerichtsurteile zum Thema Rauchen

    Ein Mieter hatte eine Kündigung für seine Wohnung erhalten, weil sich die Nachbarn über die massive Geruchsbelästigung, die vom Rauchen des Mannes ausging, beschwert hatten. Der Mieter muss zum Jahresende ausziehen. (LG Düsseldorf - Az. 21 S 240/13)

    Einem Wohnungseigentümer kann man grundsätzlich zumuten, nur auf einem Balkon zu rauchen, falls seine Wohnung zwei Balkone hat. Geklagt hatte ein Mann, der sich durch das Rauchen seines Nachbarn auf einem Balkon gestört hatte. (LG Frankfurt/Main - Az. 2-09 S 71/13)

    Grundsätzlich müssen sich Mieter damit abfinden, wenn der Nachbar auf dem Balkon raucht. Ein Ehepaar hatte geklagt, weil sie sich vom Rauch ihres Nachbarn aus der Wohnung unterhalb gestört fühlten. (LG Potsdam - Az. 1 S 31/13)

    Im Treppenhaus darf nicht geraucht werden. So wurde einem Wohnungseigentümer per einstweiliger Verfügung in einem Mehrfamilienhaus untersagt, im Treppenhaus zu rauchen. (AG Hannover - Az. 70 II 414/99)

    Mieter müssen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht vertreten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Mieter, der in der Wohnung raucht, grundsätzlich nicht vertragswidrig handelt. (BGH - Az. VIII ZR 124/05)

    Der Bundesgerichtshof macht deutlich, dass die Raucher grundsätzlich Rücksicht auf andere Menschen nehmen müssen. Aber er hat kein generelles Rauchverbot auf Balkonen verfügt. Wo der goldene Mittelweg im Einzelfall liegt, müssen notfalls andere Richter entscheiden. Als ob sie nichts Wichtigeres zu tun hätten.

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