Kläger in dem Fall war der frühere NPD-Chef Udo Voigt. Das Luxus-Hotel "Esplanade" in Brandenburg hatte ihm eine Beherbergung mit der Begründung verweigert, dessen polarisierende Ansichten seien unvereinbar mit dem Ziel des Hauses, jedem Gast ein "exzellentes Wohlfühlerlebnis" zu bieten.
Teilerfolg für Voigt
Der Rechtsextremist fühlte sich deshalb diskriminiert und klagte sich durch die Instanzen. Vor dem Bundesgerichtshof erzielte er nun einen Teilerfolg. Die Richter entschieden, dass unliebsame Gäste grundsätzlich keinen Anspruch auf Beherbergung haben. Hotelbetreiber dürften Rechtsextremisten also wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen. Das Prinzip des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt werden darf, gelte zwischen Privatpersonen und Unternehmern nicht unmittelbar.
Kein Hausverbot, wenn Buchung schon bestätigt ist
Anders liege der Fall allerdings, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde - so wie es im Fall Voigt war. Deshalb habe das Hotel ihm zu Unrecht die Unterbringung verweigert. Wenn der Beherbergungsvertrag zwischen Hotel und Gast schon geschlossen ist, sei ein Hausverbot nur möglich, wenn sich der Gast grob vertragswidrig verhalte, etwa indem er andere Gäste belästige. AZ, dpa, afp