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Bundesgerichtshof: Prozess um nachträgliche Sicherungsverwahrung

Bundesgerichtshof

Prozess um nachträgliche Sicherungsverwahrung

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    Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
    Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe Foto: DPA

    Der Bundesgerichtshof prüft, ob die bislang einzige in Deutschland verhängte nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen einen nach Jugendstrafrecht verurteilten Täter Bestand hat.

    Der BGH verhandelte am Dienstag über die Revision des Sexualmörders, mit der er sich gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung wendet. Die Bundesanwaltschaft beantragte, die Revision zu verwerfen. Bei Daniel I., der als 19-Jähriger eine Joggerin ermordet hatte, habe sich im Strafvollzug ergeben, "dass er unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet". Käme er jetzt unbehandelt in die Freiheit, würde er wahrscheinlich "weitere schwerste Straftaten" begehen, betonte die

    Die Verteidigung hält hingegen die Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht für erfüllt. Sie beantragte, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen oder hilfsweise das Verfahren bis zur endgültigen Klärung der europäischen Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung auszusetzen. Als dritte Alternative könne der BGH auch die Entscheidung des Landgerichts aufheben und die Sache an das Gericht zurückverweisen.

    Das Landgericht Regensburg hatte im Juni 2009 angeordnet, dass der Sexualmörder Daniel I. auch nach dem Ende seiner vollständig verbüßten zehnjährigen Haftstrafe weiter im Gefängnis bleiben musste. Der heute 32-jährige Mann hatte 1997 im Alter von 19 Jahren auf einem Waldweg einer 31-jährige Joggerin aufgelauert, diese erdrosselt und sich dann an der Getöteten sexuell vergangen hatte.

    Er war im Oktober 1999 wegen Mordes zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden, wobei das Jugendstrafrecht bei dem Heranwachsenden zur Anwendung kam. Die Gesetzesergänzung, die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht ermöglichte, war im Juli 2008 in Kraft getreten. ddp

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