Intimste Fotos von Partner oder Partnerin - für manche Paare ist das Teil des Liebesspiels. Nach dem Scheitern der Beziehung müssen die Bilder aber an den Anderen herausgerückt werden: Dies gebietet die Achtung der Privat- und Intimsphäre und das Recht, selbst darüber zu befinden, wem "Einblick das eigene Geschlechtsleben gewährt wird", wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied.
Im aktuellen Fall hatte ein Berufsfotograf laut Urteil von seiner verheirateten Geliebten mit deren Einverständnis zahlreiche digitale Fotos und Videos "vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr" sowie von ihrem Intimbereich gemacht. Nun muss er diese Fotos dem BGH zufolge löschen. Die Frau habe zwar in die Aufnahmen eingewilligt, dies schließt einen Löschanspruch am Ende der Beziehung nicht aus, heißt es in dem Urteil.
Weiterhin anschauen darf der Fotograf dagegen Bilder, die seine einstige Geliebte bekleidet zeigen. Diese Fotos seien weniger geeignet, das Ansehen der Frau "gegenüber anderen zu beeinträchtigen", befanden die Richter. afp