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Buch von Adolf Hitler: „Mein Kampf" am Kiosk

Buch von Adolf Hitler

„Mein Kampf" am Kiosk

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    Geschäftemacherei oder staatsbürgerliche Aufklärung? Hitlers „Mein Kampf“ soll in einer wissenschaftlich aufbereiteten Kurzversion als Zeitungsbeilage erscheinen.
    Geschäftemacherei oder staatsbürgerliche Aufklärung? Hitlers „Mein Kampf“ soll in einer wissenschaftlich aufbereiteten Kurzversion als Zeitungsbeilage erscheinen. Foto: dpa

    Adolf Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ beschäftigt wohl bald wieder die Justiz. Der britische Verleger Peter McGee will das in Deutschland mehr oder weniger verbotene Buch ab nächster Woche in einer Kurzform und mit einordnenden wissenschaftlichen Kommentaren an den deutschen Kiosken verkaufen – als Beilage seiner historischen Zeitungsreihe Zeitungszeugen. Das bayerische Finanzministerium mit seinem CSU-Minister Markus Söder an der Spitze will die Veröffentlichung verhindern – denn der Freistaat ist im Besitz des Urheberrechts für Hitlers Propagandawerk.

    Das Land Bayern hatte nach Kriegsende Hitlers Vermögen eingezogen, zudem übertrug die damalige US-Militärregierung die von den Alliierten beschlagnahmten internationalen Urheberrechte diverser weiterer NS-Propagandamedien ebenfalls an den Freistaat.

    Bayerisches Finanzministerium prüft rechtliche Schritte

    „Das bayerische Finanzministerium prüft derzeit juristische Schritte, um gegen eine Veröffentlichung vorzugehen“, erklärte Söders Ministerium, nachdem McGee seine Pläne im Spiegel ankündigt hatte. Dabei geht es um die Zitate-Regelung nach dem Urhebergesetz, auf die sich die Macher der Zeitungszeugen berufen. „Sie können aus historischen Dokumenten zitieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen“, betont McGees Deutschland-Sprecher Alexander Luckow. „Das Urheberrecht bezieht sich auf die Veröffentlichung des Gesamtwerkes. Das nachzudrucken haben wir keinesfalls die Absicht.“

    Der britische Verlag und das Finanzministerium lieferten sich bereits vor drei Jahren einen heftigen juristischen Schlagabtausch: Damals veröffentlichte Zeitungszeugen Nachdrucke des Naziblatts „Völkischer Beobachter“ sowie eines Nazi-Propaganda-Plakats zum Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933. Der Freistaat ließ der die Auflage bundesweit polizeilich beschlagnahmen. Der Verlag klagte und bekam vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts München I „vollumfänglich“ recht: Zum einen verfolge die Zeitung durch ihre Beträge von Historikern das Ziel einer „staatsbürgerlichen Aufklärung“, zum anderen gelte auch für die NS-Propaganda eine übliche Frist von 70 Jahren, nach der der Urheberrechtsschutz abläuft und die Werke allgemein veröffentlicht werden können.

    Für „Mein Kampf“ endet die Frist erst Ende 2015 mit dem Ablauf des siebzigsten Jahres nach Hitlers Tod. Dann will auch das staatlich geförderte Institut für Zeitgeschichte eine wissenschaftlich kommentierte Ausgabe von „Mein Kampf“ veröffentlichen, an der die Münchner Historiker derzeit arbeiten.

    Renommierte deutsche NS-Forscher

    Doch auch der britische Verleger McGee hat sich mit einem ganzen Kreis renommierter deutschen NS-Forscher umgeben. Darunter der Historiker Hans Mommsen, der Berliner Antisemitismus-Forscher Wolfgang Benz, die langjährige Leiterin der Dachauer KZ-Gedenkstätte Barbara Distel oder der 41-jährige Militärhistoriker Sönke Neitzel, dessen mitverfasstes Buch „Soldaten“ über die Abhörprotokolle gefangener Wehrmachtssoldaten vergangenes Jahr auf großes Echo stieß.

    „Hitlers Streitschrift ist der ganzen Welt, aber ausgerechnet nicht der deutschen Öffentlichkeit zugänglich“, sagt McGee, der dies „aberwitzig“ nennt. „Indem wir ein Schlaglicht auf ein mystifiziertes Buch werfen, enttarnen wir es als das, was es ist: wüstes Geschimpfe, hohle Phrasen, teils unleserliches Geschwall“, erklärt der Brite. Die Schlagzeilen dürften ihm aber gelegen sein: Zeitungszeugen soll dieses Jahr jede Woche erscheinen und die Nazizeit bis zu ihrem Zusammenbruch dokumentieren. mit dpa Verkaufsschlager Hitler

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