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Bischofskonferenz: Katholische Kirche beschließt neue Regeln zum Kirchenaustritt

Bischofskonferenz

Katholische Kirche beschließt neue Regeln zum Kirchenaustritt

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    Robert Zollitsch hat heute als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz eine neues Dekret zum Kirchenaustritt veröffentlicht.
    Robert Zollitsch hat heute als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz eine neues Dekret zum Kirchenaustritt veröffentlicht. Foto: Patrick Seeger/Archiv dpa

    Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat sich dem Problem der steigenden Kirchenaustrittszahlen angenommen. Wer vor dem Standesamt aus der katholischen Kirche austritt, verliert sämtliche Mitgliederrechte, wird aber nicht mehr automatisch exkommuniziert. So steht es in einem Dekret, dass die Bischofskonferenz mit Billigung des Vatikan am Donnerstag in Bonn vorgestellt hat. Es tritt am kommenden Montag in Kraft.

    Folge eines Austritts ist unter anderem der Ausschluss vom Empfang von Kommunion, Eucharistie oder Krankensalbung. Auch das kirchliche Begräbnis kann verweigert werden, "falls die aus der Kirche ausgetretene Person nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt hat". Kirchliche Ämter oder Taufpatenschaften können die ausgetretenen Christen auch nicht mehr antreten.

    Keine klassische Exkommunikation mehr, obwohl die Folgen gleich bleiben

    Bislang galt hierzulande, dass die Austrittserklärung gegenüber dem  Staat automatisch die Kirchenstrafe der Exkommunikation auslöste.  Der nun drohende Verlust der Mitgliedsrechte unterscheidet sich in  den praktischen Folgen kaum von der Exkommunikation, hat aber einen  anderen theologischen Stellenwert. "Wir reden nicht von Exkommunikation im strafrechtlichen Sinn der Kirche, sondern wir reden von Folgen, die gleichwohl in der Sache selbst weitestgehend identisch sind mit den bisherigen Folgen",  sagte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz Pater Hans Langendörfer.

    Der Vatikan verpflichtete die Kirche in Deutschland zudem dazu,  jedem Ausgetretenen ein Gespräch anzubieten, "das die Beweggründe, aber auch die Folgen zum Inhalt haben soll, die der Kirchenaustritt nach sich zieht". Ziel des Gesprächs soll die Wiedereingliederung in die Kirche sein. Die Pfarrer müssen  demnach jeden Betroffenen dazu einladen, sobald sie die Mitteilung  der staatlichen Behörde über einen Austritt erhalten.

    Dekret ist eine Reaktion auf einen Kirchensteuerstreit

    Die katholische Kirche reagiert mit dem Dekret auch auf den Kirchensteuerstreit zwischen dem katholischen Kirchenrechtler Hartmut Zapp und der Erzdiözese Freiburg. Der pensionierte Hochschulprofessor hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts erklärt und seitdem keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Zugleich betonte Zapp, dass er weiter gläubiges Mitglied der Kirche sei. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in der dieser Sache steht noch aus.

    Pater Hans Langendörfer, erklärte dazu: "Wer aus der Kirche austritt, tritt aus der Kirche aus. Es ist Quatsch anzunehmen, man könne nur aus der Organisation Kirche austreten und trotzdem katholisch bleiben." Dies sei auch bisher die Position der katholischen Kirche gewesen. Diese sei jetzt noch "einmal entsprechend fixiert und festgeschrieben worden." (kna/epd/dpa)

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