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Beschneidungsverbot: Kritik von allen Seiten

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Beschneidungsverbot: Kritik von allen Seiten

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    Beschneidungsverbot sorgt für Ärger: Vertretungen von Christen, Juden und Muslimen in Deutschland haben am Mittwoch Unverständnis über das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen geäußert.
    Beschneidungsverbot sorgt für Ärger: Vertretungen von Christen, Juden und Muslimen in Deutschland haben am Mittwoch Unverständnis über das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen geäußert. Foto: dpa

    Beschneidungsverbot sorgt für Ärger: Vertretungen von Christen, Juden und Muslimen in Deutschland haben am Mittwoch Unverständnis über das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit der Beschneidung von Jungen geäußert. Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) wertete den Richterspruch als einen Rückschlag bei der Integration von

    Beschneidungsverbot: Christliche Kirchen kritisieren

    Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland schlossen sich der Kritik an und forderten eine rasche Klärung der Rechtslage. Der KRM als Zusammenschluss von vier großen muslimischen Verbänden vertrat die Auffassung, Muslime würden entscheidend an der Ausübung ihrer Religion behindert, falls Ärzte nach dem Kölner Urteil minderjährige Jungen nicht mehr beschneiden wollten.

    "Auch die Frage, ob man als Muslim überhaupt noch einen Platz in dieser Gesellschaft hat, werden sich viele Muslime angesichts solch massiver Eingriffe in die Religionsfreiheit stellen", erklärte der Rat. Auch der im KRM vertretene Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) erklärte, das Urteil stelle einen "eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht" dar.

    Durch Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert"

    Das Kölner Landgericht hatte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen sei strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert". Das Erziehungsrecht der Eltern sei "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich der Junge später als Volljähriger für eine Beschneidung entscheide.

    Der katholische Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff nannte das Urteil in einer von der Deutschen Bischofskonferenz verbreiteten Erklärung "äußerst befremdlich". "Der Gegensatz zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Wohl des Kindes, den die Richter konstruieren, vermag in diesem Fall nicht zu überzeugen", erklärte Mussinghoff. Der Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Ulrich Anke, verlangte eine Korrektur des Urteils.

    Beschneidungsverbot: Rechtssicherheit schaffen

    Es müsse in dieser Frage rasch Rechtssicherheit geschaffen werden, erklärte Anke. Das Urteil habe die religiöse Bedeutung der Beschneidung "nicht hinreichend" berücksichtigt und verkenne die Rechte der Eltern "gerade auch in religiösen Dingen". Zuvor hatte bereits der Zentralrat der Juden das Urteil als "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften" kritisiert. Der jüdische Zentralratspräsident Dieter Graumann sprach von einem "unerhörten und unsensiblen Akt". (afp, AZ)

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