Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen Facebook-Nutzer wegen Beleidigung der Grünen-Politikerin Claudia Roth zu einer Geldstrafe von 1920 Euro verurteilt. Das Gericht verhängte am Dienstag gegen Andreas M. wegen
Der 57-Jährige kann gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Einspruch einlegen. Er hatte sich im Herbst 2015 auf seiner Facebook-Seite über die Bundestagsvizepräsidentin Roth geäußert. Nach Angaben des vorgeladenen Zeugen hatte der Angeklagte der Mann Roth als "linksfaschistische Sau" bezeichnet.
Nach Gerichtsangaben hatte Andreas M. zudem gefordert, Roth "aufzuhängen". Der Vorwurf des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten wurde vom Gericht aber nicht weiter verfolgt. Das Verfahren war von dem vorgeladenen Zeugen angestrengt worden. Dieser hatte die Äußerungen auf Facebook entdeckt und zur Anzeige gebracht.
Nicht nur Claudia Roth auf Facebook mit Hasskommentaren konfrontiert
Im Zuge der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 hatte sich der Ton der Debatten in den sozialen Netzwerken deutlich verschärft. Insbesondere Politiker beklagen seitdem immer wieder Attacken unterhalb der Gürtellinie.
Das ist Facebook
Facebook ist nach wie vor das wichtigste soziale Netzwerk der Welt. Zahlen und Fakten:
Facebook gibt es seit Februar 2004.
Das weltweit beliebteste soziale Netzwerk zählt mehr als 2 Milliarden Mitglieder (Stand Ende 2017).
Gegründet wurde das Unternehmen vom Amerikaner Mark Zuckerberg. Über ihn und seine Idee erschien 2010 der Film "The Social Network".
Auf ihren persönlichen Profilseiten können die Facebook-Nutzer Nachrichten, Bilder oder Links verbreiten.
Die Nutzung ist kostenlos. Einnahmen werden nur über das (personalisierte) Werbegeschäft erwirtschaftet.
Seit Februar 2014 gehört auch der beliebte Messenger Whatsapp zu Facebook.
Datenschützer sehen Facebook wegen seiner gewaltigen Datensammlung kritisch.
Das soziale Netzwerk Facebook steht deshalb zunehmend unter Druck, aktiv gegen Hetze und falsche Informationen vorzugehen. Die Bundesregierung forderte das US-Unternehmen wiederholt auf, sogenannte Hasskommentare konsequent zu löschen. afp