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Berlin: Bundestags-Abstimmung zur Sterbehilfe spaltet die Abgeordneten

Berlin

Bundestags-Abstimmung zur Sterbehilfe spaltet die Abgeordneten

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    Das Thema Sterbehilfe ist umstritten.
    Das Thema Sterbehilfe ist umstritten. Foto: Rainer Jensen / Illustration (dpa)

    Bleibt beim Thema Sterbehilfe nach jahrelangen intensiven Debatten und erbitterten Auseinandersetzungen am Ende alles beim Alten? Wenige Tage vor der am Freitag stattfindenden Abstimmung im Bundestag wird in Berlin nicht ausgeschlossen, dass weder das Lager derer, die ein Verbot der kommerziellen Sterbehilfevereine erreichen wollen, noch diejenigen, die Ärzten bei der Beihilfe vom Suizid generell Straffreiheit gewähren wollen, eine Mehrheit im Parlament finden.

    Zur Abstimmung stehen vier Gesetzentwürfe, doch ein kompliziertes mehrstufiges Verfahren könnte zur Folge haben, dass kein Einziger die notwendige Anzahl an Stimmen erhält. In diesem Falle würde sich an der gegenwärtigen Rechtslage, wonach Beihilfe zum Suizid keine Strafverfolgung nach sich zieht, nichts ändern.

    Merkel, Gabriel und Göring-Eckardt gegen kommerzielle Sterbehilfe

    Sterbehilfe: Die Rechtslage in Deutschland

    Der Bundestag will die Sterbehilfe in Deutschland reformieren. Ein Überblick über Rechtslage und Reformüberlegungen:

    Aktive Sterbehilfe: Sie ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

    Passive Sterbehilfe: Gemeint ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Ärzte die Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht.

    Indirekte Sterbehilfe: Die Gabe starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können, ist nicht strafbar, wenn sie dem Patientenwillen entspricht. Eine Übersicht über die solche Fälle in Kliniken gibt es nicht.

    Beihilfe zum Suizid: Ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist nicht strafbar. Die Ärzteschaft hat sich allerdings in ihrem Berufsrecht das Verbot auferlegt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.

    Reformpläne: Organisierte Sterbehilfe soll verboten werden. Vereinigungen sollen keine Tötungshilfe als Serviceangebot anbieten dürfen. Doch die unterschiedlichen Positionen verlaufen quer durch die Fraktionen des Bundestages. Es wird wahrscheinlich mehrere Gruppenanträge von Abgeordneten geben und am Ende eine Abstimmung ohne Fraktionszwang.

    Darauf zielt auch ein Konsensantrag der Grünen-Abgeordneten Katja Keul, die die Abgeordneten auffordert, alle vier zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe abzulehnen, damit die aktuelle Rechtslage fortbestehen kann. „Unsere Gesetze reichen aus“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion aus Niedersachsen, auch wünsche man sich eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung, dass sich an der aktuellen Rechtslage nichts ändere.

    Die fraktionsübergreifende Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Harald Terpe (Grüne) und Halina Wawzyniak (Linke), die ein Verbot kommerzieller Sterbehilfevereine fordert und nach dem gegenwärtigen Stand rund 250 Abgeordnete hinter sich hat, erhielt am Dienstag weitere prominente Unterstützer. Nach Bundeskanzlerin Angela Merkel (

    Verfechter einer liberalen Regelung wollen sich gegenseitig unterstützen

    Michael Brand und Kerstin Griese begrüßten die Unterstützung für ihren Antrag. Dies zeige, dass ihr Entwurf „ausgewogen“ sei. Den Vorwurf, er kriminalisiere Ärzte, wiesen sie entschieden zurück. Man habe vielmehr eine „chirurgisch präzise Regelung“ gefunden, um gegen gewerbsmäßige Sterbehilfe-Organisationen vorgehen zu können, ohne in das intime Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient einzugreifen. Ziel sei es, dem „Geschäft mit dem Tod“ das Handwerk zu legen. Sollte es keine Neuregelung geben, würden die Sterbehilfe-Vereine erst richtig loslegen.

    Im Gegenzug gaben die Verfechter einer liberaleren Regelung am Dienstag bekannt, sich bei der Abstimmung am Freitag gegenseitig zu unterstützen, um in jedem Falle eine Verschärfung zu verhindern. Die bislang konkurrierenden Gruppen um Peter Hintze (CDU) und Renate Künast (Grüne) warnten bei einem gemeinsamen Auftritt vor dem Entwurf der Gruppe Brand/Griese, da er die Ärzte kriminalisiere und das Recht des Menschen auf ein Sterben in Würde verletze. „Nicht die Staatsanwälte gehören ans Sterbebett, sondern die Angehörigen und die Ärzte“, sagte Bundestagsvizepräsident

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