Frank Van Den Bleeken weiß, dass er anders ist. Gefährlich anders. Er beschwert sich, dass man ihn nicht richtig therapiere. Und sagt dann: Ich will sterben. Im September ebnet ihm ein Gericht in Belgien den Weg dafür, weil die dortige liberale Sterbehilfe-Regelung dies offenkundig zulässt. Ein Termin steht auch schon fest: der kommende Sonntag. Ein unfassbarer Fall in Deutschlands Nachbarland – der eine unerwartete Wendung nimmt.
Van Den Bleeken, 51, sitzt seit mehr als drei Jahrzehnten hinter Gittern, in einem normalen Gefängnis in Turnhout im Nordosten Belgiens, obwohl er eigentlich als unzurechnungsfähig gilt. Der Flame wurde wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt. Als junger Mann hatte er sich an mehreren Frauen vergangen, eine von ihnen brachte er um. Christiane Remacle war nur 19 Jahre alt. Ihr Mörder, damals 25 und bereits verurteilter Sexualstraftäter, hatte am Silvesterabend 1988 Freigang auf Probe. Remacle wurde in einem kleinen Wäldchen in Schilde bei Antwerpen vergewaltigt und zu Tode gewürgt.
Nach nur sieben Jahren kam der Täter ein neuerliches Mal auf Probe frei – und suchte sich binnen kurzer Zeit drei neue Opfer. Die Jüngste war elf Jahre alt. Der Mann vergewaltigte sie ebenso wie ein 17-jähriges Mädchen und eine 29 Jahre alte Frau. Frank Van Den Bleeken, ein brutaler Serientäter.
Erst jetzt beschloss die belgische Justiz, das „Monster“, wie der Mann in den lokalen Medien bezeichnet wird, nie mehr aus der Zelle zu lassen. Doch eine Therapie, so scheint es, wurde Van Den Bleeken bislang verwehrt. Daher wuchs dessen Wunsch, aus dem Leben zu scheiden. „Ich werde kein besserer Mensch, indem man mich 23 Stunden am Tag in meine Zelle einschließt“, erzählte der Straftäter einmal in einer Fernseh-Dokumentation. „Ich fühle mich nicht mehr wie ein Mensch. Ich warte nur noch.“ Er wartete auf den Tod.
Frank Van Den Bleeken hat sexuelle Wahnvorstellungen
Nun ist der Mann nicht todkrank, was sonst die Regel bei Fällen von aktiver Sterbehilfe ist. Er hat sexuelle Wahnvorstellungen und leide „unerträglich“, sagt Wim Distelmans, einer der Psychiater, die Van Den Bleeken untersucht haben, um seinen Euthanasiewunsch zu bestätigen. Distelmans hat seine Zweifel, ob bei Van Den Bleeken alle Mittel ausgeschöpft wurden: „Sterbehilfe darf nicht die Lösung für das Scheitern unserer Gesellschaft sein.“
In gut drei Jahrzehnten soll der Straftäter nur ein einziges Mal einen Psychiater gesehen haben. Damit begründete Van Den Bleeken später seinen Antrag auf Sterbehilfe, der im vergangenen September bestätigt wurde. Im Gefängnis von Turnhout muss sich ein einziger Psychiater um 260 Gefangene kümmern. „Er ist zweimal die Woche einen halben Tag da“, so die Leitung der Anstalt. In anderen Gefängnissen ist die Lage noch deutlich prekärer.
Belgien hat insgesamt 32 Haftanstalten. Diese können maximal 9595 Gefangene (Stand 2014) aufnehmen. Tatsächlich waren es zuletzt exakt 11 769 – fast 23 Prozent mehr. So schlimm wie in Antwerpen, wo sich die Überbelegung auf fast 85 Prozent beläuft, ist es in Turnhout allerdings nicht. Seit Jahren kämpft Belgien mit dem Problem völlig überlasteter Gefängnisse, trotz der Eröffnung dreier neuer Vollzugsanstalten in letzter Zeit. Zusätzlich hat das Justizministerium 650 Plätze im niederländischen Tilburg gemietet.
Immer wieder gelingt gefährlichen Kriminellen die Flucht aus den belgischen Anstalten, die zu zwei Dritteln immer noch aus dem 19. Jahrhundert stammen. Geld für die nötigen Sanierungsarbeiten gibt es nicht. Denn Belgiens Justiz steht mit 136 Millionen Euro im Zahlungsrückstand.
14 Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Land bereits wegen der „unangemessenen Unterbringung“ von Sexualstraftätern in Gefängnissen verurteilt. Justizminister Koen Geens verspricht nun Besserung. Innerhalb der kommenden sechs Monate will er einen Plan zur konkreten „Aufnahmekapazität“ sowie „moderne Kriterien“ ausarbeiten. 2016 tritt ein bereits verabschiedetes neues Internierungsgesetz in Kraft. Es soll die Bedingungen, unter denen ein Straftäter als „unzurechnungsfähig“ erklärt werden darf, strenger regeln – und den Betroffenen die Unterbringung in eine Therapie-Einrichtung statt einer Haftstrafe garantieren.
Woher kommt der Sinneswandel?
Allerdings gibt es im Land nur eine einzige Einrichtung, die psychisch gestörte Straftäter aufnehmen kann. Das Forensisch-Psychiatrische Zentrum in Gent eröffnete im November – zwei Monate, nachdem sich Van Den Bleeken sein Recht auf Sterbehilfe erstritten hatte. 264 Plätze gibt es dort. Bislang sind erst 30 von ihnen besetzt. Obwohl mehr als 1150 als unzurechnungsfähig geltende Verbrecher noch in normalen Haftanstalten sitzen – auf unbestimmte Zeit.
Van Den Bleeken soll zunächst also nach Gent verlegt werden und dort „unter Beobachtung“ stehen, um ihm anschließend die „passende Behandlung“ zukommen zu lassen, wie das Justizministerium am Dienstag mitteilt. Nur: Woher kommt der Sinneswandel?
Offensichtlich lehnt der behandelnde Arzt es ab, die tödliche Injektion zu verabreichen. Der Schritt sollte am Sonntag im Krankentrakt des Gefängnisses in Brügge vollzogen werden. Zuvor hatten alle anderen belgischen Krankenhäuser abgesagt. Über Details wie den Ablauf der Tötung schwiegen sich die Behörden bis zuletzt aus.
Vor anderthalb Jahren, als die damalige Justizministerin Annemie Turtelboom noch für Van Den Bleekens Schicksal verantwortlich war, stand schon einmal die Verlegung in eine Therapie-Einrichtung zur Debatte, und zwar in das von Turnhout nur 50 Kilometer entfernte Forensisch-Psychiatrische Institut im niederländischen Vught. Der dortige Hochsicherheitstrakt ist auf die Langzeitunterbringung von psychisch gestörten Verbrechern spezialisiert. Doch dem Vernehmen nach soll Turtelboom nie einen Antrag gestellt haben. Zudem hörte man aus dem Justizministerium der Niederlande bislang eher ablehnende Töne. Nun scheint sich doch eine Lösung abzuzeichnen. Belgiens Justizminister Geens sagt, er stehe in „intensivem Kontakt“ mit dem niederländischen Staatssekretär für Sicherheit und Justiz, Fred Teeven. Könnte also bedeuten, dass Van Den Bleeken doch langfristig in den Niederlanden untergebracht wird.
„Das Sterbehilfegesetz ist nicht dazu da, unsere Gefängnisse zu leeren“
Dass nun Bewegung in den Fall kommt, ist unweigerlich mit der öffentlichen Debatte verknüpft, die die Gerichtsentscheidung im September ausgelöst hat. Mindestens 15 weitere Straftäter haben inzwischen ebenfalls Antrag auf Sterbehilfe gestellt. Christine Defraigne, die einen Sitz im Senat hat, dem Oberhaus des Parlaments, sieht diese Entwicklung kritisch: „Das Sterbehilfegesetz ist nicht dazu da, unsere Gefängnisse zu leeren.“ Sie vermutet, dass Gefangene wie Van Den Bleeken unter Druck gesetzt werden, diesen Schritt zu gehen. Doch genau damit würden die Kriterien des Gesetzes verletzt. So muss der Betroffene den Wunsch aus freien Stücken äußern und „unerträgliche körperliche oder psychische Qualen“ leiden, für die er die Bestätigung dreier Psychiater benötigt.
Patientenschützer begrüßen die neue Entwicklung im Fall Van Den Bleeken. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagt: „Dieser Fall macht deutlich, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht immer ein Akt der Selbstbestimmung ist. Vielmehr geht es um die Frage, ob wir Schwerstkranken professionelle Hilfe anbieten wollen.“
Eine Frage ist damit jedoch nicht beantwortet: Ob die neuen Behandlungsmöglichkeiten Frank Van Den Bleeken jemals helfen werden?