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Beiträge und Co.: So umwirbt die Große Koalition den kleinen Mann

Beiträge und Co.

So umwirbt die Große Koalition den kleinen Mann

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    Die Beiträge zur Krankenkasse sollen künftig wieder je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen.
    Die Beiträge zur Krankenkasse sollen künftig wieder je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Foto: Henning Kaiser, dpa (Symbolbild)

    Die Beiträge zur Krankenkasse sollen künftig wieder je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen und setzt damit einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrags von Union und SPD um. Für die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet das ab dem 1. Januar 2019 nach Angaben des Gesundheitsministeriums jährlich zusammen 6,9 Milliarden Euro geringere Ausgaben. Weitere Entlastungen für Familien will die Regierung Ende Juni beschließen.

    Künftig wird auch der Zusatzbeitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geteilt

    Seit 2005 gibt es einen allgemeinen Beitrag (derzeit 14,6 Prozent), der je zur Hälfte von Arbeitnehmer/Rentner und Arbeitgeber/Rentenversicherung bezahlt wird. Der darüber hinaus eingeführte Zusatzbeitrag, den die einzelnen Kassen individuell festlegen, wird bisher allein von Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Künftig wird auch dieser geteilt. Für den einzelnen Arbeitnehmer oder Rentner bedeutet dies, dass er monatlich bis zu 38 Euro spart. Bei einem Einkommen von 3000 Euro brutto sind es 15 Euro.

    Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von einem „guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten“. SPD-Chefin Andrea Nahles nannte es ein Riesen-Entlastungspaket: „Halbe-halbe ist gerecht.“ Die Wirtschaft hingegen schlug Alarm. Die Arbeitgeber würden bereits jetzt einen deutlich höheren Finanzierungsanteil an den Krankheitskosten tragen als die Arbeitnehmer, sagte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen

    Auch die privat versicherten Arbeitnehmer profitieren

    Obwohl es „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ heißt, profitieren von der Reform auch die privat versicherten Arbeitnehmer. Im Entwurf steht, dass der Arbeitgeber ihnen auch einen Zuschuss zum Beitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages zahlen muss. Bisher beschränkte sich dieser auf maximal die Hälfte des allgemeinen Beitrags, also 7,3 Prozent. Wer profitiert noch? Für kleine Selbstständige wie Taxifahrer soll der Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert werden. Privat versicherten Zeitsoldaten wird nach ihrer Dienstzeit der Zugang zur gesetzlichen Kasse erleichtert.

    Die Krankenkassen müssen darüber hinaus ab 2020 ihre Finanzreserven auf den Umfang einer Monatsausgabe beschränken. Wer darüber liegt, darf den Zusatzbeitrag nicht erhöhen. Das soll ebenfalls zur Entlastung der Mitglieder beitragen.

    Steuerzahler: Die Entlastung von Familien ist zu gering

    Die versprochene Entlastung der Familien, die am 27. Juni auf der Tagesordnung des Kabinetts steht, fällt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler mit fünf Milliarden Euro im nächsten und zehn Milliarden Euro im übernächsten Jahr zu gering aus. Der Entwurf des Gesetzes, zu dem unter anderem höhere Freibeträge und die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro im Monat gehören, sei „mehr Pflicht als Kür“, betonte eine Sprecherin auf Anfrage. Nach ersten Berechnungen des Steuerzahlerbundes für unsere Redaktion hat ein Alleinverdienerpaar mit zwei Kindern und 45.000 Euro brutto im kommenden Jahr 220 Euro mehr netto zur Verfügung, bei einem Bruttogehalt von 65.000 Euro sind es gut 260 Euro. Einem kinderlosen Single, der 50.000 Euro brutto im Jahr verdient, blieben 109 Euro mehr übrig. Anders als der Gesetzentwurf nahelege, moniert der Verband, handle es sich dabei um eine Minimallösung. Zur Erhöhung von Grund- und Kinderfreibetrag sei die Regierung schließlich verpflichtet. Dazu auch unser Kommentar.

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