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Innere Sicherheit: Baden-Württemberg streitet über Polizeigesetz

Innere Sicherheit

Baden-Württemberg streitet über Polizeigesetz

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    Polizisten kontrollieren einen Bus an der Grenze zu Frankreich. In der Terrorbekämpfung zeichnet sich ein neues Tauziehen der grün-schwarzen Regierungspartner ab.
    Polizisten kontrollieren einen Bus an der Grenze zu Frankreich. In der Terrorbekämpfung zeichnet sich ein neues Tauziehen der grün-schwarzen Regierungspartner ab. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Verläuft die politische Bruchstelle entlang des Themas innere Sicherheit? Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) möchte das Polizeigesetz in seinem Land massiv verschärfen und steuert damit auf einen Konflikt mit dem grünen Koalitionspartner zu. Immer neue Einzelheiten der Pläne sorgen für Unruhe: Nach Informationen dieser Zeitung will der CDU-Minister etwa die Schleierfahndung in einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Grenze zu Frankreich und zur Schweiz einführen. Bislang gab es die Schleierfahndung in Baden-Württemberg lediglich auf Bundesstraßen und Autobahnen, also Straßen von erheblicher Bedeutung. Diese Einschränkung könnte entfallen. „Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, Personen in grenznahen Bereichen einer Personenkontrolle zu unterziehen, insbesondere zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts“, heißt es in einem bislang unveröffentlichten Papier des Ministeriums.

    CDU-Minister Strobl will aufrüsten

    Strobl muss das baden-württembergische Polizeigesetz an das neue Datenschutzrecht anpassen und will die Reform für weitergehende Verschärfungen nutzen. Gestern bestätigte er, dass er auch einen neuen Anlauf zur Einführung der umstrittenen Online-Durchsuchung von Computern plant – eine Maßnahme, die seine Regierungspartner ganz besonders schmerzen wird. Den Einsatz von Staatstrojanern zur Durchleuchtung von gespeicherten Daten hatten die Grünen ihrem Koalitionspartner bei der letzten Reform vor einem Jahr verweigert. „Ich kenne die Bedenken, die es beim Koalitionspartner gibt. Trotzdem gebe ich nicht auf, dafür zu werben“, sagte Strobl. Es gebe keine neuen Erkenntnissen, aber die Terrorgefahr im Südwesten sei nach wie vor hoch, begründete der CDU-Politiker den erneuten Vorstoß. Zudem sei es offensichtlich, dass sich die Grünen in jüngster Vergangenheit in der Sicherheitspolitik „in die richtige Richtung entwickelt hätten, findet Strobl.

    Zugestimmt hatten die Grünen vor einem Jahr der Einführung der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ), um Nachrichtendienste wie WhatsApp mitlesen zu können. Bisher gibt es allerdings die dafür notwendige Software nicht. Der vom Bundeskriminalamt entwickelte Staatstrojaner kann dem Vernehmen nach nicht zwischen Online-Durchsuchung von Computern und Quellen-TKÜ trennen. „Den Trojaner gibt es, aber nicht für die Bedingungen des baden-württembergischen Polizeigesetzes“, sagt ein Insider.

    Grüne wollen nicht mitziehen

    Beim Koalitionspartner stößt Strobl trotzdem auf Widerstand. „Es hat nach unserer Überzeugung keine Änderung der Sicherheitslage gegeben, die Verschärfungen notwendig machen“, betonte der Grünen-Innenexperte Ulrich Sckerl. Das Motto „Viel hilft viel“ sei sicherheitspolitisch der falsche Ratgeber. Die Balance von Freiheit und Sicherheit müsse in Baden-Württemberg bewahrt werden.

    Strobl will zudem den Einsatz von Bodycams (Schulterkameras) von Polizisten nicht nur auf öffentlichen Plätzen erlauben, sondern auch in Wohnungen, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen. Sckerl hingegen sagte, der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ohne richterliche Anordnung verstoße aber gegen den grundgesetzlich garantierten Schutz der Wohnung, wenn die Kameras nicht nur zum Eigenschutz eingesetzt werden. „Wir werden dieses Grundrecht verteidigen. Die Hürden sind auch hier zu Recht sehr hoch.“

    Was ist eine Schleierfahndung?

    Eine schwierige Abgrenzung steht für Strobl auch bei der Schleierfahndung an, weil das europäische Recht Grenzkontrollen innerhalb der EU grundsätzlich untersagt. Deshalb muss sich die geplante Überwachung im 30-Kilometer-Korridor „eindeutig von systematischen Personenkontrollen an den Außengrenzen unterscheiden beziehungsweise stichprobenartig durchgeführt werden“. Strobl verweist zur Begründung seines Vorhabens auf die grenzüberschreitende Kriminalität durch Einbrecherbanden, Drogenhändler und die Abwehr von reisenden Gewalttätern. Von Schleierfahndung ist umgangssprachlich die Rede, wenn Polizisten Passanten oder Reisende ohne konkreten Verdacht anhalten, durchsuchen und Personalien kontrollieren dürfen.

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