Hanf, Marihuana und Haschisch
Im Volksmund werden die Begriffe Hanf, Cannabis, Marihuana oder Haschisch gerne synonym verwendet. Alles hat ja irgendwie mit "Kiffen" zu tun. Allerdings gibt es durchaus Unterschiede.
Als Hanf wird die Pflanze an sich bezeichnet. Aus ihr lassen sich landwirtschaftliche Produkte wie Fasern und Öl, aber auch Rauschmittel wie Marihuana und Haschisch gewinnen.
Die lateinische Bezeichnung der Hanfpflanze lautet Cannabis sativa - oder kurz: Cannabis.
Als Marihuana oder Gras werden die getrockneten, meist zerkleinerten Blütentrauben oder kleinen Blätter der weiblichen Pflanze bezeichnet.
Als Haschisch bzw. Hasch oder Shit wird das aus weiblichen Cannabispflanzen gewonnene Harz bezeichnet. Es wird in der Regel zu Platten oder Blöcken gepresst.
In beiden Cannabis-Produkten ist gleichermaßen der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, allerdings kann der Gehalt oft stark abweichen. THC unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.
Durch eine Legalisierung von Cannabis werde der Stoff entkriminalisiert, sagte Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Das Thema stehe aber nicht auf der Agenda der grün-roten Koalition, in der es dazu keine Übereinstimmung gebe, so der Regierungschef Baden-Württembergs. Die Debatte werde dadurch besonders schwierig, dass die alte Kulturdroge Alkohol zwar erlaubt, aber nicht weniger gefährlich sei als das illegale Rauschmittel.
Als erster Ministerpräsident hatte sich am Sonntag der neue Bremer Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) für eine Legalisierung der Droge ausgesprochen. Es sei unbestritten, dass die Kriminalisierung von Cannabis nicht mehr zeitgemäß sei, sagte Sieling der "Welt". Dadurch entstünden hohe Kosten bei der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden.
Bremer Regierung will strafrechtliche Verfolgung von Cannabis beenden
Bereits in den vergangenen Wochen hatte die neue rot-grüne Bremer Landesregierung mit ihren Plänen zur Freigabe von Cannabis für Aufsehen über die Landesgrenzen hinaus gesorgt. Die Regierung will, dass der Konsum von Cannabis künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, wenn der rechtliche Rahmen das zulässt. Auch über eine zentrale Abgabestelle für Volljährige wird nachgedacht. dpa, afp