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BND: Harsche Kritik an Medienüberwachung

BND

Harsche Kritik an Medienüberwachung

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    Der Neubau des Bundesnachrichtendienstes in Berlin.
    Der Neubau des Bundesnachrichtendienstes in Berlin.

    Nach einem Medienbericht über die Überwachung ausländischer Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) hat sich der Geheimdienstexperte der Union, Clemens Binninger (CDU), verwundert über den Aufschrei der Opposition geäußert. Das Parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste (PKGr) habe nach einer Untersuchung einer Task-Force in der BND-Affäre schon Mitte 2016 dargelegt, „dass in der Vergangenheit auch Medien in die strategische Fernmeldeaufklärung geraten waren“, sagte der PKGr-Vorsitzende.

    Diese Praxis des BND sei damals parteiübergreifend zu Recht stark kritisiert worden, sagte Binninger. Die Politik habe daraus aber bereits Konsequenzen gezogen. Im 2016 verabschiedeten neuen BND-Gesetz gebe es „eine ganze Reihe von Verbesserungen, die den Schutz von Deutschen und auch von EU-Bürgern deutlich verbessert“ hätten. „Die gezielte Überwachung und das Erfassen von EU-Bürgern ist mit dem neuen Gesetz nicht zulässig“, sagte der CDU-

    Deutsche Bürger sind per Gesetz grundsätzlich auch im Ausland vor Ausspähung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst geschützt. Nach einem Spiegel-Bericht hatte der BND von 1999 an ausländische Journalisten unter anderem in Afghanistan, Pakistan und Nigeria überwacht. Laut Dokumenten führte der deutsche Auslandsgeheimdienst mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen in seiner Überwachungsliste als eigene sogenannte Selektoren. Unter den Spähzielen seien mehr als ein Dutzend Anschlüsse der britischen BBC in

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