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BGH verwirft Haftbeschwerde: Neonazi-Terroristin Zschäpe bleibt in Haft

BGH verwirft Haftbeschwerde

Neonazi-Terroristin Zschäpe bleibt in Haft

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    Das BGH hat die Haftbeschwerde der Rechtsterroristin Beate Zschäpe verworfen.
    Das BGH hat die Haftbeschwerde der Rechtsterroristin Beate Zschäpe verworfen. Foto: BKA dpa

    Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe verworfen, sie bleibt in Untersuchungshaft. Das teilte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die 37-Jährige sei dringend verdächtig, mit den inzwischen toten Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegründet zu haben.

    Der Zwickauer Zelle werden zehn Morde vorgeworfen

    Der auch als "Zwickauer Zelle" bekanntgewordenen Terrorgruppe seien unter anderem neun Morde an Gewerbetreibenden ausländischer Herkunft sowie der Mord an einer Polizistin am 25. April 2007 in Heilbronn zuzurechnen, so der BGH. Darüber hinaus bestehe der dringende Verdacht, dass Zschäpe nach dem Tod ihrer Komplizen am 4. November 2011 die gemeinsam genutzte Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt habe, um Beweismittel zu vernichten.

    Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe waren schon 1998 untergetaucht

    Der 3. Strafsenat fasst erstmals in einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung den Stand der Ermittlungen gegen die Nazi-Terroristen zusammen. Demnach tauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Januar 1998 unter, nachdem die Polizei in einer von Zschäpe angemieteten Garage in Jena funktionsfähige Rohrbomben sowie etwa 1,4 Kilogramm des Sprengstoffs TNT gefunden hatten.

    Nach Diskussionen mit Gesinnungsgenossen beschlossen die drei Untergetauchten laut BGH, die Bundesrepublik "zu einem an der nationalsozialistischen Ideologie ausgerichtetem System" zu verändern. "Den Boden für den angestrebten Systemwechsel wollten sie dadurch bereiten, dass sie durch Mordanschläge auf "Feinde des deutschen Volkes" (...) ein Klima der Verunsicherung schufen." Spätestens seit 2001 bezeichnete sich die Gruppe als "Nationalsozialistischer Untergrund".

    Zschäpe hatte besonders logistische Aufgaben

    Zschäpe habe dabei nach Angaben von Zeugen eine "durchaus gleichberechtigte Stellung" im Verhältnis zu Böhnhardt und Mundlos gehabt. Sie habe logistische Aufgaben übernommen, unter anderem bei der Beschaffung von Pässen für ihre Komplizen. Wer von den dreien die Mordtaten im einzelnen ausführte, lassen die Richter des BGH in ihrem Beschluss offen. Wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte, gibt es derzeit keine Beweise für eine direkte Beteiligung Zschäpes. Dies sei aber weiter Gegenstand der Ermittlungen. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer sagte, die Verteidigung werde den Beschluss auswerten "und ihr weiteres Vorgehen in Ruhe intern erörtern".

    Nach dem Bundestag und dem Thüringer Landtag setzt nun auch das sächsische Parlament einen Untersuchungsausschuss zu der Neonazi-Zelle ein. Der Ausschuss wird voraussichtlich in der kommenden Woche vom Landtag in Dresden beschlossen und soll untersuchen, ob die Terroristen durch Versäumnisse sächsischer Behörden über Jahre hinweg unentdeckt agieren konnten. dpa

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