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BGH vertagt Stammzellenentscheidung

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BGH vertagt Stammzellenentscheidung

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    BGH vertagt Stammzellenentscheidung
    BGH vertagt Stammzellenentscheidung Foto: DPA

    Das teilte der BGH am Donnerstag mit. Im konkreten Fall hatte Greenpeace gegen ein Patent des Bonner Forschers Oliver Brüstle geklagt, weil für das unter Schutz gestellte Verfahren früher einmal Embryonen getötet worden seien. Das Bundespatentgericht hatte

    Der BGH wird nun erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein endgültiges Urteil fällen. Das sei nötig, weil das deutsche Patentgesetz die Vorgaben der europäischen Biopatentrichtlinie zum Teil wörtlich übernommen habe, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck. Und über Unklarheiten bei der Auslegung von Richtlinien müsse das Gericht der EU entscheiden. In der Verhandlung am Donnerstag zeichnete sich jedoch bereits ab, dass die Karlsruher

    Nach dem Patentrecht können im Prinzip alle Erfindungen patentiert werden, wenn sie nicht gegen zentrale Rechtsgrundsätze wie zum Beispiel die Menschenwürde verstoßen. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist in Deutschland unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

    Richter Meier-Beck sagte in der Verhandlung: "Wenn etwas gesetzlich erlaubt ist, sollte man normalerweise daraus schließen können, dass kein Verstoß (...) vorliegt." Auch die intensiven politischen Diskussionen im Vorfeld der Verabschiedung des Stammzellengesetzes zeigten, dass es sich hierbei nicht um ein klares Tabu handele, wie es zum Beispiel für das Klonen von Menschen gelte.

    Brüstle hatte sich mit der Berufung gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts gewehrt. Patente seien wichtig, um Forschungsergebnisse weiterentwickeln zu können. "Die Universitäten können das nicht leisten. Und Unternehmen investieren nur, wenn sie sich auf einen gewissen Schutz verlassen können." Ohne den Schutz durch Patentrechte sei zudem zu befürchten, dass Unternehmen aus dem Ausland die Forschungsergebnisse aus Deutschland für sich nutzbar machten.

    Greenpeace wollte "ein Signal für die ethischen Grenzen im Patentrecht" setzen. Der Prozessbevollmächtigte der Organisation sagte, dass das Patentrecht und die Erlaubnis zum Forschen getrennt betrachtet werden müssten. "Es kann doch sein, dass die Rechtsordnung sagt: Forschen darfst Du, aber wir wollen nicht, dass sich daraus eine Industrie entwickelt."

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