Zwar begrenzt das seit Anfang des Jahres geltende Unterhaltsrecht nach einer Trennung der Eltern Zahlungsansprüche für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes in der Regel bis zum dritten Lebensjahr. Laut BGH kann aber auch bei älteren Kindern für den betreuenden Elternteil eine so große Doppelbelastung entstehen, dass nur ein Teilzeitjob zumutbar ist.
Im konkreten Fall ging es um eine unverheiratete Mutter zweier sieben und zehn Jahre alter Kinder. Die Frau forderte von ihrem Ex-Partner gut 1300 Euro "Betreuungsunterhalt" pro Monat - was dieser unter Verweis auf das neue Unterhaltsrecht ablehnte. Der BGH verwies das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurück. Das