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Auszüge aus Hitlers Werk: "Mein Kampf" nicht am Kiosk

Auszüge aus Hitlers Werk

"Mein Kampf" nicht am Kiosk

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    Die Beilage erscheint nicht mit Original-Passagen von „Mein Kampf“.
    Die Beilage erscheint nicht mit Original-Passagen von „Mein Kampf“.

    Das Münchner Landgericht untersagte den für den heutigen Donnerstag in der britischen Wochenzeitschrift Zeitungszeugen geplanten Abdruck von kommentierten Auszügen aus dem 1925 in der Erstausgabe erschienenen Pamphlet. Damit folgte das Gericht dem Verbotsantrag des Freistaats Bayern, der noch bis 2015 die Urheber- und Verlagsrechte an dem Hitler-Buch hat und diese durch die angekündigte Veröffentlichung verletzt sah. Herausgeber Peter McGee hatte diese Entscheidung jedoch vorweggenommen: Auf der Zeitungszeugen-Internetseite kündigte er ebenfalls am Mittwoch an, die Passagen aus „Mein Kampf“ unleserlich zu machen, um eine Eskalation zu vermeiden.

    Bereits 2009 konfiszierte der Freistaat bundesweit Exemplare des Blattes. Damals hatte das bayerische Finanzministerium unter Berufung auf das Urheberrecht den Nachdruck des Völkischen Beobachters verhindern wollen. Das Landgericht München hob jedoch den Beschlagnahmebeschluss wieder auf. Das Material diene „erkennbar der staatsbürgerlichen Aufklärung“, hieß es in der Begründung.

    Bis Mitte der Woche lief die Werbekampagne für die 15-seitige Beilage „das unlesbare Buch“, mittelbar unterstützt durch eine zum Teil heftig geführte öffentliche Debatte, für Zeitungszeugen noch auf Hochtouren. Gegen einen Abdruck sprach sich unter anderem die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, aus. Es handle sich dabei um eine der übelsten Hetzschriften, die „unsere Aufmerksamkeit nicht verdient“.

    Wissenschaftliche Aufbereitung längst als Buch erschienen

    Für den Historiker Dieter Pohl, er ist Mitglied des hochkarätig besetzten wissenschaftlichen Beirats von Zeitungszeugen, war die Veröffentlichung der Auszüge aus „Mein Kampf“ ohnehin „eher überflüssig“. „Ich glaube nicht, dass dadurch die Gefahr bestanden hätte, dass Menschen verführt worden wären. Einen aufklärerischen Effekt sehe ich jedoch auch nicht“, sagte Pohl unserer Zeitung. Es sei einfach so, dass das Buch schon vom Duktus her heute „kaum lesbar“ sei. Die öffentliche Aufregung versteht Pohl allerdings ebenfalls nicht. Wer will, könne schließlich ganz legal zu Christian Zentners „Adolf Hitlers Mein Kampf“ von 2009 greifen.

    Das Werk enthält umfangreiche kommentierte Auszüge. Im Internet ist ebenfalls der Originaltext zu finden – unkommentiert.

    Pohl will sich in Zukunft im Beirat dafür einsetzen, dass Zeitungszeugen sich ihrem „eigentlichen Kernthema“ widmet. Dies sei „die Veröffentlichung von Faksimile von Zeitungen aus der NS-Zeit, versehen mit kritischen Begleittexten und ausbalanciert durch Nachdrucke von antinationalsozialistischen Exil-Zeitungen“. (mit epd, dpa)

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