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Auschwitz-Täter: Beschwerde abgelehnt: Früherer SS-Mann Gröning muss in Haft

Auschwitz-Täter

Beschwerde abgelehnt: Früherer SS-Mann Gröning muss in Haft

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    Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss seine Haft antreten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte seine Beschwerde ab, aus gesundheitlichen Gründen nicht haftfähig zu sein.
    Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss seine Haft antreten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte seine Beschwerde ab, aus gesundheitlichen Gründen nicht haftfähig zu sein. Foto:  Axel Heimken, dpa

    Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning soll seine Haftstrafe in Kürze antreten. Die Beschwerde des 96-Jährigen dagegen aus Gesundheitsgründen sei abgewiesen worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit.

    Schwere Gesundheitsgefahren seien nicht erkennbar und Beeinträchtigungen könne durch medizinische Vorkehrungen im Gefängnis Rechnung getragen werden, führte das Gericht aus. Wegen der Schwere von Grönings Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs außerdem ein besonderes Gewicht.

    Gröning werde nun demnächst zum Antritt seiner Strafhaft geladen, sagte die Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover, Kathrin Söfker. "Das sollte zeitnah erfolgen." Es sei ein Gefängnis in Niedersachsen gefunden worden, in dem auch ältere, gebrechliche Gefangene gepflegt werden können. Der Amtsarzt, der Gröning untersucht hatte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht. In welche Haftanstalt Gröning kommen soll, sagte Söfker nicht.

    Grönings Haft kann bei schlechterem Zustand jederzeit unterbrochen werden

    Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht und vorgebracht, der Verurteilte sei nach Auffassung eines Sachverständigen nicht haftfähig. Für eine Auskunft darüber, ob er nun möglicherweise noch andere rechtliche Schritte in Erwägung zieht, war Holtermann am Freitag zunächst nicht erreichbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss festgehalten, dass Grönings Haft jederzeit unterbrochen werden kann, wenn sich sein Zustand verschlechtert.

    Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der von Journalisten "Buchhalter von (dpa)

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