Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Augsburg: Gerichtsvollzieher wappnen sich gegen Übergriffe

Augsburg

Gerichtsvollzieher wappnen sich gegen Übergriffe

    • |
    In der Stadt und im Landkreis Augsburg sind 34 Gerichtsvollzieher im Einsatz.
    In der Stadt und im Landkreis Augsburg sind 34 Gerichtsvollzieher im Einsatz. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolfoto)

    Generell werde es vor allem bei Wohnungsräumungen problematisch, aber auch dann, wenn einstweilige Anordnungen bei häuslicher Gewalt vorliegen, berichtet Dr. Irmgard Neumann, Präsidentin des Amtsgerichts Augsburg. Die 34 Beamten in ihrer Zuständigkeit, darunter viele Frauen, beobachten, dass die Gewaltbereitschaft von Schuldnern zunimmt.

    Die Gerichtsvollzieher seien deshalb ohnehin schon verunsichert, doch nach schlimmen Vorfällen wie der Geiselnahme in Karlsruhe nehme diese Verunsicherung noch zu. "Wir wundern uns alle, dass in der Vergangenheit nicht schon mehr passiert ist", sagt Neumann.

    Hochbrisante Situationen können vor allem dann entstehen, wenn sich Schuldner und Gerichtsvollzieher nicht kennen. Generell hat jeder Augsburger Beamte sein fest zugeteiltes Gebiet, doch gerade so genannte "Mietnomaden" tricksen das System aus.

    Gerade seit dem Mord an einem Staatsanwalt in einem Dachauer Gericht nimmt man bei den Augsburger Gerichtsvollziehern das Thema Sicherheit noch ernster: In Schulungen trainieren die Beamten noch intensiver als bisher, wie sie mögliche Gefahren schnell erkennen und Konflikte lösen können.

    Gerichtsvollzieher sind befugt, die Wohnung und Gegenstände in der Wohnung des Schuldners zu durchsuchen. Sie dürfen auch Türen und verschlossene Behältnisse aufschließen lassen. Wenn akute Gefahr droht, können die Vollzieher auch die Polizei hinzuziehen. Das komme immer wieder einmal vor, sagt Irmgard Neumann.

    Doch extrem brenzlige Situationen sind in Augsburg und Umgebung die absolute Ausnahme. Neumann bilanziert: "Mir ist kein nennenswerter körperlicher Übergriff auf einen unserer Gerichtsvollzieher bekannt."

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden