Die 5000er-Schwelle ist wieder überschritten: Erstmals seit Mitte April gibt es in Deutschland wieder mehr als 5000 neue Corona-Infektionen innerhalb eines Tages. Der bisherige Höchstwert liegt bei 6294, gemessen wurde er am 28. März. Unter dem Eindruck der steigenden Zahlen traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch mit den Ministerpräsidenten. Und sie machten nach mehr als achtstündigem Sitzungsmarathon klar: Die Regeln werden enger gefasst, um einen zweiten Lockdown möglichst zu verhindern.
Bund und Länder wollen schärfere Corona-Beschränkungen erlassen
„In diesen Tagen entscheidet sich die Frage, ob wir in Deutschland die Kraft haben, den Anstieg der Infektionszahlen wieder zu stoppen“, heißt es in dem siebenseitigen Beschluss. Und: „Wir haben es nun in der Hand, das Infektionsgeschehen in Deutschland positiv zu beeinflussen. Dies setzt aber große Entschlossenheit und den Willen der Gesellschaft als Ganzes voraus.“ Diese Aufgabe habe auch eine historische Dimension: „Die Staaten, denen es gelingt, die Infektionskontrolle zu erhalten, werden wirtschaftlich und sozial besser durch die Krise kommen und damit auch eine erheblich bessere Ausgangslage nach der Krise haben.“
Bund und Länder wollen dafür die schon längst beschlossene, aber bisher nur lückenhaft umgesetzte Verstärkung der Gesundheitsämter mit neuer Kraft vorantreiben. Sie haben vor allem eine Vorwarnstufe eingezogen: Schärfere Beschränkungen sollen schon ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche möglich sein. Wenn das nichts bringt, werden ab 50 Neuinfektionen harte Bandagen angelegt. Hier die Maßnahmen im Überblick:
Erste Warnstufe: Die Menschen in Deutschland sollen die Zahl ihrer Kontakte gezielt da reduzieren, wo besondere Ansteckungsgefahren bestehen. Wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche kann eine „ergänzende Maskenpflicht“ dort eingeführt werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Bei steigenden Infektionszahlen „und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche“ wird eine Sperrstunde in der Gastronomie möglich. Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen kann dann begrenzt werden. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes. Private Feiern sollen nur stattfinden, wenn es unbedingt notwendig erscheint. Hier gilt: Ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen kann eine Teilnehmerbegrenzung von 25 Teilnehmer im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum gelten.
- Hygiene- und Abstandsregeln: Die Bürger sind aufgefordert, gerade jetzt in den Herbst und Wintermonaten sehr konsequent auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten. Die Hygieneregeln sind einzuhalten. „Wo es geboten ist, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen“. Es wird empfohlen, die Corona-Warn-App zu nutzen und beim Aufenthalt mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen regelmäßig zu lüften. Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden „konsequent kontrolliert und sanktioniert“.
- Erste Warnstufe: Die Menschen in Deutschland sollen die Zahl ihrer Kontakte gezielt da reduzieren, wo besondere Ansteckungsgefahren bestehen. Wo die Infektionszahlen steigen und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche kann eine „ergänzende Maskenpflicht“ dort eingeführt werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Bei steigenden Infektionszahlen „und spätestens bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche“ wird eine Sperrstunde in der Gastronomie möglich. Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen kann dann begrenzt werden. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes. Private Feiern sollen nur stattfinden, wenn es unbedingt notwendig erscheint. Hier gilt: Ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen kann eine Teilnehmerbegrenzung von 25 Teilnehmer im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum gelten.
Einsatz im Innern: Mitarbeiter in den Verwaltungen müssen damit rechnen, dass sie zur Kontaktnachverfolgung abgeordnet werden. Notfalls sollen Studierende und Freiwillige eingesetzt werden. Die Bundeswehr wäre kurzfristig in der Lage mit bis zu 5000 Kräften und in wenigen Wochen mit bis zu 15.000 Kräften Unterstützung zu leisten.
- Zweite Warnstufe: Die Länder ergreifen darüber hinaus konsequent „verschärfende lokale Beschränkungsmaßnahmen“ spätestens, sobald das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage steigt. Die lokalen Maßnahmen müssen „zielgerichtet und überregional vergleichbar sein“. Dazu gehören insbesondere eine Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal zehn Personen und die verbindliche Einführung der Sperrstunde auf 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol. Außerdem sind verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf zehn Teilnehmer im öffentlichen und auf zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum vorgeschrieben.
- Zehn-Tage-Frist: Kommt der Anstieg der Infektionszahlen durch diese Maßnahmen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand, gibt es weitere Beschränkungen, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren. In diesen Fällen soll es insbesondere eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf nur noch fünf Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen geben.
- Reisen: Bund und Länder fordern eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage übersteigen, zu vermeiden. Die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Beherbergung für Reisende aus besonders betroffenen Gebieten werden zum Ende der Herbstferien in Bayern am 8. November neu bewertet. Auf dieser Grundlage soll eine „möglichst einheitliche Anschlussregelung“ erarbeitet werden. Bis dahin gilt der bisherige Flickenteppich weiter.
- Einsatz im Innern: Mitarbeiter in den Verwaltungen müssen damit rechnen, dass sie zur Kontaktnachverfolgung abgeordnet werden. Notfalls sollen Studierende und Freiwillige eingesetzt werden. Die Bundeswehr wäre kurzfristig in der Lage mit bis zu 5000 Kräften und in wenigen Wochen mit bis zu 15.000 Kräften Unterstützung zu leisten.
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