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Asylpolitik: Union will Balkan-Flüchtlinge innerhalb eines Monats zurückschicken

Asylpolitik

Union will Balkan-Flüchtlinge innerhalb eines Monats zurückschicken

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    Unionsfraktionschef Volker Kauder will Balkan-Flüchtlinge bereits nach einem Monat in ihre Heimatländer zurückzuschicken.
    Unionsfraktionschef Volker Kauder will Balkan-Flüchtlinge bereits nach einem Monat in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Foto: Jörg Carstensen (dpa)

    Die Debatte über den Umgang mit Flüchtlingen aus Balkan-Staaten wird schärfer. So forderte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) in der Welt am Sonntag, Balkan-Flüchtlinge binnen Monatsfrist in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) bekräftigte die Forderung nach einer Einstufung weiterer Balkan-Staaten als sichere Herkunftsländer. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kündigte eine Wiedereinreisesperre abgelehnter Asylbewerber an.

    Asyl-Gipfel auf Anfang September vorgezogen

    Angesichts der wachsenden Flüchtlingszahlen soll der nächste Asyl-Gipfel von Bund und Ländern offenbar vorgezogen werden und schon am 9. September stattfinden, schrieb die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung unter Berufung auf das Kanzleramt. Ein Regierungssprecher wollte das am Sonntag auf AFP-Anfrage allerdings nicht bestätigen.

    Bei dem Gipfel solle es um eine Ausweitung des Kreises sicherer Drittstaaten auf Kosovo, Albanien und Montenegro gehen, schrieb die Zeitung. Die derzeit etwa 94.000 Antragsteller aus dem Balkan machen knapp die Hälfte der derzeit rund 200.000 Flüchtlinge in Deutschland aus.

    Kauder zufolge sollten Balkan-Flüchtlinge "die mit großer Wahrscheinlichkeit kein Asylrecht erhalten", nicht mehr an die Kommunen verteilt, sondern "direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zurückgeführt werden". Wer etwa aus dem Kosovo komme, solle innerhalb eines Monats zurück, forderte Kauder.

    BAMF fordert Wiedereinreise-Sperre für Balkan-Flüchtlinge

    Asylverfahren in Deutschland

    Wer in Deutschland Asyl beantragen will, muss sich an eine Erstaufnahme-Einrichtung (EA) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BANF) wenden. In Bayern gibt es bisher drei: in Zirndorf, München und Deggendorf. Auch alle anderen Regierungsbezirke sollen eine EA bekommen, darunter ist für Schwaben eine für 500 Bewohner in Augsburg an der Berliner Allee geplant. In der EA bleiben Asylsuchende in der Regel zwei bis drei Monate, um anschließend weiterverteilt zur werden.

    Die Verteilung der Asylbewerber wird mithilfe des bundesweiten Verteilungssystems „Easy“ geregelt. Welche Einrichtung für Asylsuchende jeweils bestimmt wird, hängt zum einen von Kapazitäten ab, aber auch davon, aus welchem Land der Asylbewerber kommt. Denn nicht jede Außenstelle des Bundesamts bearbeitet jedes Heimatland.

    Er ist die Grundlage für die Aufnahmequoten der Bundesländer und wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. 2015 muss Bayern 15,3 Prozent der Asylbewerber aufnehmen. Eine höhere Quote hat nur Nordrhein-Westfalen, hier sind es 21,2 Prozent.

    Asylbewerber werden in Bayern von den Bezirksregierungen entweder in staatliche Gemeinschaftsunterkünfte eingewiesen oder in dezentralen Unterkünften untergebracht, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden müssen.

    Wer Asyl beantragt, wird früher oder später zur Anhörung beim BAMF eingeladen. Dabei sind ein sogenannter „Entscheider“ des Bundesamtes und ein Dolmetscher. Die Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Gegen eine ablehnende Entscheidung ist bei den Verwaltungsgerichten Klage möglich.

    Zehntausende abgelehnte Asylbewerber vom Balkan müssen laut BAMF-Chef Manfred Schmidt nun mit einer Wiedereinreise-Sperre nach Deutschland rechnen. Fast alle der rund 94.000 Antragsteller vom Balkan würden "zusammen mit dem ablehnenden Asylbescheid die Mitteilung über die Wiedereinreise-Sperre und das Aufenthaltsverbot erhalten", sagte Schmidt der Welt vom Samstag. "Wir haben inzwischen Familien vom Balkan, die zum vierten Mal in Deutschland sind und um Schutz bitten", sagte Schmidt. Nur 0,1 bis 0,2 Prozent der Antragsteller vom Balkan hätten jedoch einen tatsächlichen Schutzgrund.

    Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke warf dem BAMF vor, "mehr und mehr zum Abschreckungsinstrument gegen Flüchtlinge" zu werden. "Wenn der Präsident dieses Bundesamtes immer neue und immer mehr Abschreckungs- und Repressionsmaßnahmen durchsetzt, wird das Grundrecht auf Asyl und die individuelle Prüfung der Fluchtgründe zur Farce", warnte die Innenpolitikexpertin.

    Steinmeier: Mehr Balkan-Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen  

    Außenminister Steinmeier verteidigte unterdessen ein SPD-Eckpunktepapier zur Einstufung weiterer Balkan-Staaten als sichere Herkunftstaaten, auf das sich Parteichef Sigmar Gabriel vor wenigen Tagen mit den sozialdemokratischen Ministerpräsidenten der Länder verständigt hatte. Diese Ausweitung dürfe "kein Tabuthema sein", erklärte Steinmeier am Samstag als Reaktion auf parteiinterne Kritik.

    Die Grünen lehnen die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten dagegen ab. "Einstufungen bestimmter Länder auf dem Papier ändern nichts. Das ist armselige Symbolpolitik", sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter der Bild am Sonntag. Er verwies er auf die Einstufung Serbiens, Mazedoniens und Bosniens als sichere Herkunftsstaaten vor neun Monaten. Das Bundesinnenministerium habe festgestellt, "dass das nichts an der Zahl der Flüchtlinge von dort geändert hat."

    Zehn Fakten über Asylbewerber in Bayern

    Nach Zahlen, die das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration im Internet veröffentlicht, kamen im Jahr 2014 exakt 173.072 Asylbewerber nach Deutschland, davon kamen 25.667 nach Bayern.

    Von den 25.667 Asylbewerbern, die Bayern im Jahr 2014 zugeteilt wurden, stammen die meisten aus Syrien (5624 Personen), danach folgen die Herkunftsländer Eritrea (2557), Afghanistan (1906) und Nigeria (1890).

    Grob gesagt darf jeder dritte Asylbewerber in Deutschland bleiben. Wer als Asylberechtigter im Sinne des Grundgesetzes anerkannt wird oder Flüchtlingsschutz erhält, weil im Heimatland Gefahr droht, bekommt eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis.

    Für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und andere Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz investierte der Freistaat im Jahr 2014 etwa 410 Millionen Euro.

    Die Dauer eines Asylverfahrens ist in jedem Bundesland anders. Nach den aktuellsten Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dauert ein Verfahren im Bundesdurchschnitt 5,3 Monate, in Bayern durchschnittlich 4,7 Monate.

    Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten haben nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl derzeit die besten Chancen, in Deutschland bleiben zu dürfen, zum Beispiel Menschen aus Syrien, Eritrea, Afghanistan, dem Irak und Somalia.

    Asylbewerber aus den Balkan-Staaten Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina haben nur geringe Aussichten auf Erfolg. Der Grund: Diese Länder gelten seit November 2014 als so genannte sichere Herkunftsstaaten.

    Flüchtlinge erhalten pro Monat ein Taschengeld von 140 Euro. Für alle weiteren notwendigen Ausgaben (Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege) erhalten Alleinstehende außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen monatlich 212 Euro. Insgesamt sind das also 352 Euro. Das entspricht dem Sozialhilfeniveau.

    Nach den Bestimmungen des Bundesrechts dürfen Asylbewerber in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Danach bekommen sie eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis, erst nach 15 Monaten haben sie einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

    Flüchtlinge, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, werden in einem schriftlichen Ablehnungsbescheid zur Ausreise aufgefordert. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen sie dann das Land verlassen. Wer in dieser Frist nicht ausreist, dem droht die zwangsweise Abschiebung. (jsn)

    Zehn Fakten über Asylbewerber in Bayern

    Nach Zahlen, die das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration im Internet veröffentlicht, kamen im Jahr 2014 exakt 173.072 Asylbewerber nach Deutschland, davon kamen 25.667 nach Bayern.

    Von den 25.667 Asylbewerbern, die Bayern im Jahr 2014 zugeteilt wurden, stammen die meisten aus Syrien (5624 Personen), danach folgen die Herkunftsländer Eritrea (2557), Afghanistan (1906) und Nigeria (1890).

    Grob gesagt darf jeder dritte Asylbewerber in Deutschland bleiben. Wer als Asylberechtigter im Sinne des Grundgesetzes anerkannt wird oder Flüchtlingsschutz erhält, weil im Heimatland Gefahr droht, bekommt eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis.

    Für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und andere Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz investierte der Freistaat im Jahr 2014 etwa 410 Millionen Euro.

    Die Dauer eines Asylverfahrens ist in jedem Bundesland anders. Nach den aktuellsten Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dauert ein Verfahren im Bundesdurchschnitt 5,3 Monate, in Bayern durchschnittlich 4,7 Monate.

    Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten haben nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl derzeit die besten Chancen, in Deutschland bleiben zu dürfen, zum Beispiel Menschen aus Syrien, Eritrea, Afghanistan, dem Irak und Somalia.

    Asylbewerber aus den Balkan-Staaten Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina haben nur geringe Aussichten auf Erfolg. Der Grund: Diese Länder gelten seit November 2014 als so genannte sichere Herkunftsstaaten.

    Flüchtlinge erhalten pro Monat ein Taschengeld von 140 Euro. Für alle weiteren notwendigen Ausgaben (Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege) erhalten Alleinstehende außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen monatlich 212 Euro. Insgesamt sind das also 352 Euro. Das entspricht dem Sozialhilfeniveau.

    Nach den Bestimmungen des Bundesrechts dürfen Asylbewerber in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Danach bekommen sie eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis, erst nach 15 Monaten haben sie einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

    Flüchtlinge, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, werden in einem schriftlichen Ablehnungsbescheid zur Ausreise aufgefordert. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen sie dann das Land verlassen. Wer in dieser Frist nicht ausreist, dem droht die zwangsweise Abschiebung. (jsn)

    Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) forderte die Bundesregierung auf, in den Balkanstaaten gezielte Entwicklungshilfe zu leisten. Dazu solle auch die Ausbildung von jungen Menschen und "eine geregelte Arbeitsmigration" zählen, schlug Ramelow in der Welt vor. afp

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