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Asylgipfel: Seehofer will mehr Geld vom Bund für Flüchtlinge

Asylgipfel

Seehofer will mehr Geld vom Bund für Flüchtlinge

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    Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) beim Asylgipfel der Staatsregierung in der bayerischen Staatskanzlei.
    Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) beim Asylgipfel der Staatsregierung in der bayerischen Staatskanzlei. Foto: Sven Hoppe/dpa

    Bayern wird die großen Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik bewältigen. Das war am DOnnerstag die Botschaft des zweiten Asylgipfels in der Staatskanzlei in München. Vertreter von Staatsregierung und Kommunen, Kirchen, Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden erklärten, bei der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise eng zusammenzuarbeiten, und bekräftigten die Forderung von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nach mehr finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung.

    Was bekommen Flüchtlinge?

    Flüchtlinge erhalten gemäß Asylbewerberleistungsgesetz Mittel zur Sicherung ihres Existenzminimums. Wie viel Bargeld ein Flüchtling bekommt, hängt davon ab, wie lange er in Deutschland ist und welche Sachleistungen er in seiner Unterkunft erhält.

    In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden vorrangig Sachleistungen gewährt. Dinge des täglichen Bedarfs wie Essen oder Möbel werden dort meist zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es Bargeld für persönliche Bedürfnisse.

    Alleinstehende erhalten 143 Euro im Monat. Erwachsene, die als Partner einen Haushalt teilen, bekommen je 129 Euro. Wer sonst noch im Haushalt lebt, kriegt 113 Euro. Für Kinder stehen Familien je nach Alter 85 bis 92 Euro zu.

    Wenn Asylbewerber nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften des Landes untergebracht sind und damit in der Regel Essen und andere Sachleistungen wegfallen, gibt es mehr Bargeld.

    Erwachsene Alleinstehende erhalten dann 216 Euro, Kinder oder weitere Haushaltsmitglieder 133 bis 194 Euro.

    Hier gibt es allerdings etwas Spielraum: Anstelle der Geldleistungen können auch - "soweit es nach den Umständen erforderlich ist", wie es im Gesetz heißt - Wertgutscheine und Sachleistungen gewährt werden.

    Zudem übernehmen die Behörden anfallende Wohnkosten. Auch bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt erstattet der Staat die Kosten.

    Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu. Damit erhält ein Alleinstehender etwa 392 Euro. Zudem werden seine Wohnkosten erstattet. (dpa)

    „Die Herausforderung ist groß, aber ich glaube, die Kraft ist auch groß“, sagte der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm stellvertretend für die Kirchen und die israelitische Kultusgemeinde. Auch der Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD), als Vertreter der Städte und Gemeinden, demonstrierte Zuversicht: „Wir sind überzeugt davon, dass wir es am Ende schaffen. Leicht wird’s nicht, aber wenn’s leicht wäre, könnte es ja jeder.“

    Der Bund müsse seine Mittel auf zwei Milliarden Euro vervierfachen

    Theo Zellner, der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes, sprach von einer „Anstrengung, die wir durchstehen werden – ohne Wenn und Aber.“ Und Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) bekräftigte, dass die Staatsregierung jeder Form von Fremdenfeindlichkeit „massiv entgegentreten“ werde. Huber: „Wir wollen uns von Menschenwürde und Humanität leiten lassen.“

    Zehn Fakten über Asylbewerber in Bayern

    Nach Zahlen, die das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration im Internet veröffentlicht, kamen im Jahr 2014 exakt 173.072 Asylbewerber nach Deutschland, davon kamen 25.667 nach Bayern.

    Von den 25.667 Asylbewerbern, die Bayern im Jahr 2014 zugeteilt wurden, stammen die meisten aus Syrien (5624 Personen), danach folgen die Herkunftsländer Eritrea (2557), Afghanistan (1906) und Nigeria (1890).

    Grob gesagt darf jeder dritte Asylbewerber in Deutschland bleiben. Wer als Asylberechtigter im Sinne des Grundgesetzes anerkannt wird oder Flüchtlingsschutz erhält, weil im Heimatland Gefahr droht, bekommt eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis.

    Für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und andere Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz investierte der Freistaat im Jahr 2014 etwa 410 Millionen Euro.

    Die Dauer eines Asylverfahrens ist in jedem Bundesland anders. Nach den aktuellsten Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dauert ein Verfahren im Bundesdurchschnitt 5,3 Monate, in Bayern durchschnittlich 4,7 Monate.

    Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten haben nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl derzeit die besten Chancen, in Deutschland bleiben zu dürfen, zum Beispiel Menschen aus Syrien, Eritrea, Afghanistan, dem Irak und Somalia.

    Asylbewerber aus den Balkan-Staaten Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina haben nur geringe Aussichten auf Erfolg. Der Grund: Diese Länder gelten seit November 2014 als so genannte sichere Herkunftsstaaten.

    Flüchtlinge erhalten pro Monat ein Taschengeld von 140 Euro. Für alle weiteren notwendigen Ausgaben (Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege) erhalten Alleinstehende außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen monatlich 212 Euro. Insgesamt sind das also 352 Euro. Das entspricht dem Sozialhilfeniveau.

    Nach den Bestimmungen des Bundesrechts dürfen Asylbewerber in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nicht arbeiten und keine Ausbildung machen. Danach bekommen sie eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis, erst nach 15 Monaten haben sie einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

    Flüchtlinge, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen, werden in einem schriftlichen Ablehnungsbescheid zur Ausreise aufgefordert. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen sie dann das Land verlassen. Wer in dieser Frist nicht ausreist, dem droht die zwangsweise Abschiebung. (jsn)

    Weitgehende Einigkeit bestand nach Aussage der Beteiligten auch bei den Forderungen an die Bundesregierung. Maly etwa hob hervor, dass die Staatsregierung ihre Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereits aufgestockt habe. Nun müsse auch der Bund etwas tun und seine Mittel auf zwei Milliarden Euro vervierfachen. Außerdem sollten in bestimmten Bereichen wie im Baurecht oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge allzu strenge Regelungen außer Kraft gesetzt werden, etwa um eine schnellere Errichtung von Notunterkünften für Flüchtlinge zu ermöglichen.

    Noch kein Gleichklang in der Flüchtlingspolitik

    Von einem völligen Gleichklang in der Flüchtlingspolitik allerdings kann unter den Teilnehmern des Asylgipfels noch nicht die Rede sein. Zwar wies Staatskanzleichef Huber darauf hin, dass sich die Runde darüber einig gewesen sei, dass das Asylrecht nur für wirklich Verfolgte gelten könne. Bischof Bedford-Strohm aber ermahnte die Staatsregierung zu einer sensibleren Redeweise. Auch Menschen, denen „Asylmissbrauch“ vorgeworfen werde, seien oft in verzweifelten Situationen. Nicht selten hätten ihnen Schlepper eingeredet, dass sie in Deutschland ihr Glück machen könnten. Er verwies zum Beleg auf die stark rückläufigen Flüchtlingszahlen aus dem Kosovo.

    Unterdessen werden erstmals in der Region Zelte für den aktuellen Flüchtlingsandrang aufgestellt. In der neuen Erstaufnahmeeinrichtung in Augsburg an der Berliner Allee begann eine Spezialfirma mit der Errichtung eines Spezialzelts für die Unterbringung von bis zu 150 Flüchtlingen.

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