Arbeitsverbot für Asylbewerber gelockert: Asylbewerber sollen in Deutschland künftig nach neun Monaten statt wie bisher nach einem Jahr Aufenthalt arbeiten dürfen. Dies sieht eine politische Einigung auf EU-Ebene vor, die im Herbst von den zuständigen Ministern beschlossen werden soll, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Dienstag sagte. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss.
Arbeitsverbot für Asylbewerber wird gelockert
Bislang dürfen Asylbewerber in Deutschland erst nach einem Jahr Aufenthalt eine Beschäftigung aufnehmen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wollte diese Frist eigentlich beibehalten. Die EU-Kommission hatte dagegen eine Fristverkürzung auf sechs Monate vorgeschlagen. Hintergrund der EU-weiten Regelung ist die angestrebte Harmonisierung der europäischen Asylpolitik, die unter anderem zu einer gerechteren Lastenverteilung innerhalb der EU führen soll.
Asylsuchende: Nach neun Monaten dürfen sie arbeiten
Der Sprecher des Innenministeriums betonte, dass es sich um eine Einigung unterhalb der Ministerebene handele und der förmliche Beschluss des Ministerrats der EU noch ausstehe. Dieser solle nach der Sommerpause gefällt werden. Auch das EU-Parlament muss der Regelung noch zustimmen.
Weiterhin gültig bleiben soll nach Angaben des Ministeriumssprechers die Vorrangprüfung. Das bedeutet, dass Asylbewerber in den ersten vier Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland nur dann einen Job annehmen dürfen, wenn sich kein deutscher Bewerber findet. Dies wird von den zuständigen Arbeitsagenturen festgestellt. Am Wochenende hatte die FDP gefordert, Asylbewerbern den Zugang zu einer Arbeitsstelle zu erleichtern.
"Bessere Chancen in Deutschland"
Leutheusser-Schnarrenberger sagte AFP, es sei Zeit, Flüchtlingen bessere Chancen in Deutschland zu bieten. "Wenn Menschen, die hier ohnehin jahrelang bleiben, früher deutsch lernen und hier arbeiten, entspricht das dem Geist des Urteils aus Karlsruhe und den Wirtschaftsinteressen Deutschlands."
Die Ministerin verwies damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Leistungen für Asylbewerber aus der vergangenen Woche. Das Gericht hatte entschieden, dass der Staat Asylbewerbern Leistungen auf Hartz-IV-Niveau gewähren muss. Dieser Regelsatz beträgt derzeit 374 Euro monatlich, die Bezüge für Asylbewerber liegen deutlich darunter.
130.000 Asylsuchende in Deutschland
In Deutschland lebten Ende 2010 nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 130.000 Asylsuchende. Nur ein Bruchteil von ihnen hatte einen Job. Die EU gewährte im vergangenen Jahr 84.100 Menschen Asyl. 281.500 Anträge auf Asyl wurden abgelehnt. Großbritannien bot den meisten Menschen dauerhaften Schutz, gefolgt von Deutschland und Frankreich. (afp, AZ)