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Familiennachzug: Asyl: Flüchtlinge holen immer mehr Verwandte nach

Familiennachzug

Asyl: Flüchtlinge holen immer mehr Verwandte nach

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    Flüchtlinge in Deutschland holen immer mehr Familienangehörige zu sich.
    Flüchtlinge in Deutschland holen immer mehr Familienangehörige zu sich. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Die Zahl der Angehörigen von Flüchtlingen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, steigt immer weiter – und sorgt im Bundestagswahlkampf für heftige Diskussionen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich nun der CSU-Forderung angeschlossen, Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus auch über das Frühjahr 2018 hinaus vom Familiennachzug auszunehmen.

    Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, wurden im ersten Halbjahr 2017 knapp 62.000 Visa zur Familienzusammenführung erteilt, rund 25.500 davon an syrische Staatsangehörige. Für das Gesamtjahr rechnet das Auswärtige Amt mit rund 125.000 Visa für Angehörige anerkannter Flüchtlinge. Die Zahl war bereits im vergangenen Jahr massiv auf 104.000 gestiegen.

    Nachzugsberechtigt sind in der Regel Ehepartner und die minderjährigen ledigen Kinder. Wie viele Visa-Anträge den Botschaften und Konsulaten in aller Welt vorliegen, dazu machte die Behörde keine Angaben. Bekannt ist nur, dass die Bearbeitung der Anträge schleppend vorangeht.

    Zahl der Familiennachzüge könnte 2018 noch einmal kräftig steigen

    Im kommenden Jahr könnte die Zahl der Familiennachzüge noch einmal kräftig steigen. Denn ab März 2018 werden auch die sogenannten subsidiär Schutzberechtigten für ihre Kernfamilien Anträge auf Familiennachzug stellen können. Wie viele dies sein werden, hängt zum Beispiel davon ab, inwieweit diese Schutzberechtigten bereits mit der Familie hier sind, wie die Lebenssituation der Angehörigen in den Herkunftsländern und die Rückkehrperspektive der hier Schutzberechtigten ist.

    Das ist subsidiärer Schutz

    Subsidiären Schutz erhalten Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten.

    Betroffen sind die Menschen, die durch das Raster des Asylrechts oder der Genfer Konvention fallen, aber aus anderen Gründen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.

    Zum Beispiel, weil ihnen dort Folter oder die Todesstrafe drohen.

    Der Status wird zunächst auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden.

    Das Recht auf Familiennachzug für diese Gruppe ist bis März 2018 ausgesetzt.

    Anders als zu Beginn der Flüchtlingskrise 2015 gewährt das Bamf vielen Syrern nicht mehr den vollen Flüchtlingsschutz, sondern nur noch den eingeschränkten, „subsidiären“ Schutz. Dabei wird etwa nur eine Aufenthaltsberechtigung von einem statt drei Jahren erteilt. Im Frühjahr 2016 wurde zudem das Recht auf Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Im kommenden März läuft diese Befristung aus.

    In ihrem „Bayernplan“ zur Bundestagswahl fordert die CSU, subsidiär Schutzberechtigte auch darüber hinaus vom Familiennachzug auszunehmen. Im Gespräch mit der Heilbronner Stimme hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière nun ebenfalls dafür ausgesprochen: „Ich wäre dafür.“ Medienberichte, wonach bis 2018 alleine 390.000 Syrer berechtigt wären, ihre Familien nachzuholen, bestätigte der CDU-Politiker nicht.

    Familiennachzug: Innenminister stößt auf massive Kritik

    Doch die Zahlen seien gewaltig, sagte er: „Wir schätzen auf jeden Flüchtling einen, der über Familiennachzug kommen wird.“ Bei Linken, Grünen und der Organisation Pro Asyl stieß der Bundesinnenminister mit seiner Äußerung auf massive Kritik.

    Dass die Mehrheit der Deutschen den Familiennachzug kritisch sieht, geht aus einer aktuellen Insa-Umfrage hervor. 58,3 Prozent der Befragten lehnen das gesetzlich garantierte Recht von anerkannten Flüchtlingen ab, ihre Kernfamilien nachzuholen.

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