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Antrag schon nächste Woche: Innenminister planen offenbar NPD-Verbotsverfahren

Antrag schon nächste Woche

Innenminister planen offenbar NPD-Verbotsverfahren

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    «Eine Demokratie kann nicht dulden, dass eine Partei zur Umsetzung ihrer politischen Ziele sich des Terrors bedient»: Wir die NPD bald verboten? Archivfoto: Fredrik von Erichsen dpa
    «Eine Demokratie kann nicht dulden, dass eine Partei zur Umsetzung ihrer politischen Ziele sich des Terrors bedient»: Wir die NPD bald verboten? Archivfoto: Fredrik von Erichsen dpa

    Berlin (dpa) - Die Innenminister von Bund und Ländern wollen bei ihrer Sitzung kommende Woche ein neues Verfahren für ein Verbot der rechtsextremen NPD beschließen. Wie die "Rheinischen Post" (Freitag) unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, gebe es nach den jüngsten Verhaftungen im Zusammenhang mit der Mordserie des Thüringer Neonazi-Trios eine "überwältigende und parteiübergreifende Mehrheit" für ein neues Verbotsverfahren.

    Auch die bisher einem Verbotsverfahren skeptisch gegenüberstehenden Länder Hessen und Bayern würden einem gemeinsamen Beschluss nicht im Wege stehen, hieß es.

    Die Innenminister der Länder treffen sich am Donnerstag und Freitag kommender Woche in Wiesbaden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis dahin juristische Details für einen möglichen neuen Verbotsantrag klären.

    "Das NPD-Verbot muss jetzt kommen", forderte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in der "Bild"-Zeitung (Freitag). "Ich kenne niemanden, der Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei hegt, dass sie fördernde Kontakte in die militante Szene hat, erscheint mir erwiesen - kurz: Eine selbstbewusste, wehrhafte Demokratie muss mit dieser Bedrohung fertig werden", sagte er.

    Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), hält die Rolle des festgenommenen Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben für entscheidend bei der Frage eines neuen Verbotsverfahrens. "Die Ermittler müssen jetzt genau analysieren, ob

    Schröder sprach sich dagegen aus, für ein NPD-Verbotsverfahren V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Partei abzuziehen. Ein solcher Schritt sei "problematisch". Die V-Leute aus der NPD lieferten den Sicherheitsbehörden wichtige Informationen über die rechtsextreme Szene, betonte er.

    Der Vertreter des Bundestags im ersten NPD-Verbotsverfahren, der Frankfurter Juraprofessor Günter Frankenberg, beurteilt einen neuerlichen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht skeptisch. "Es gibt ein Risiko, dass ein neuerlicher NPD-Verbotsantrag scheitert", sagte er der Tageszeitung "Die Welt" (Freitag).

    Grundsätzlich lasse sich der Vorwurf schon vermeiden, dass die Partei aufgrund der hohen Anzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes keine eigene Willensbildung mehr habe. "Dazu müssten die Verfassungsschutzämter der Länder aber bereit sein, sämtliche relevanten Spitzel aus der NPD-Führungsebene, Orts- und Kreisverbänden abzuschalten. Das Risiko für den Bundesinnenminister ist gleichwohl hoch", erläuterte der Jurist. Denn der Minister könne eine solche Abschaltung nicht anordnen, weil der Bund gar keinen Zugriff auf die Landesämter habe.

    Frankenberg plädierte dafür, zunächst genau zu ermitteln, welche Gewalttaten der NPD zurechenbar sind. Ein Verbotsverfahren könne man erst in einem zweiten Schritt riskieren. dpa/dapd

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