Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Antibiotika in der Tiermast: Berlin beschließt mehr Überwachung

Politik

Antibiotika in der Tiermast: Berlin beschließt mehr Überwachung

    • |
    Der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast soll in Deutschland deutlich verringert werden.
    Der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast soll in Deutschland deutlich verringert werden. Foto: dpa

    Der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast soll in Deutschland deutlich verringert werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin umfassende Änderungen am Arzneimittelgesetz. Kernpunkt ist die Einrichtung einer Datenbank zur Überwachung der Vergabe von

    Einsatz von Antibiotika umfassender dokumentieren

    Tierhalter müssen den Einsatz von Antibiotika in ihren Betrieben künftig noch umfassender dokumentieren. Der Einsatz bestimmter Wirkstoffe soll deutlich erschwert werden. Außerdem bekommen die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder schärfere Kontrollbefugnisse als bisher. Auch der Austausch zwischen den Behörden soll verbessert werden.

    "Ziehen an einem Strang"

    "Wir können den Einsatz von Antibiotika in Deutschland innerhalb weniger Jahre deutlich senken, wenn die Länder und der Bund an einem Strang ziehen", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Es müsse alles daran gesetzt werden, "dem übermäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln Einhalt zu gebieten".

    Massive Kritik

    Das Gesetz kann voraussichtlich im Frühjahr 2013 in Kraft treten. Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung steht massiv in der Kritik, weil er die Entwicklung resistenter Erreger begünstigt. Immer mehr Menschen sprechen daher auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an. (afp, AZ)

    Wie Ministerin Aigner den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung verringern will

    Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) will den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung stark einschränken - und damit langfristig auch die Tierhaltung insgesamt verbessern. Erreichen will sie dies unter anderem mit Änderungen im Arzneimittelgesetz, denn der Einsatz von Antibiotika ist eine «Schlüsseltechnologie in der Tierhaltung», wie ihr Ministerialdirektor Bernhard Kühnle sagt. Folgendes soll passieren:

    INFORMATIONEN ÜBER BEHANDELTE TIERE: Tierarzt und Tierhalter müssen schon heute dokumentieren, welche Tiere welche Medikamente in welcher Dosis und Dauer bekommen. Künftig sollen die Behörden eines Bundeslandes die Tierärzte verpflichten können, diese Daten auch weiterzugeben, und zwar im Umfang und in Zeiträumen, welche die Behörde bestimmt. So sollen sich die Länderbehörden einen schnellen Überblick verschaffen können.

    INFORMATIONEN ÜBER EINGESETZTE MEDIKAMENTE: In rund sechs Monaten sollen erstmals genaue Daten über die Mengen der in Deutschland verabreichten Antibiotika veröffentlicht werden. Diese Daten werden zur Zeit erhoben. Anhand dieser Zahlen sollen die Behörden dann sehen, in welche Bezirke mit welcher Postleitzahl die Arzneimittelhersteller besonders viel Medikamente an die Tierärzte liefern - ein erster Anhaltspunkt für Kontrollen.

    NEUE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ANTIBIOTIKA-BEHANDLUNG: Tierärzte dürfen derzeit entscheiden, welches Medikament sie welchem Tier wie oft verschreiben. Künftig dürfen sie fast gar keine Antibiotika mehr verschreiben, die eigentlich für Menschen gedacht sind. Sollen Tiere ein Medikament oder ein alternatives länger als sieben Tage bekommen, muss der Tierarzt den Krankheitserreger und die Wirksamkeit des Medikaments im Labor testen lassen - das kostet, und zwar den Tierhalter. Tierärzte sollen zudem nicht mehr von den Anwendungsbestimmungen abweichen können, die für eine Arznei vorgeschrieben sind.

    INFORMATIONEN FÜR DEN SCHLACHTBETRIEB: Der Tierhalter muss den Schlachtbetrieb künftig darüber informieren, welche Medikamente das Tier bekommen hat, und zwar sein ganzes Leben lang. Bisher galt diese Informationspflicht für die letzten sieben Tage vor der Schlachtung, in denen ein Tier gar keine Medikamente bekommen darf. Aigner hofft, dass Schlachtbetriebe und der Lebensmitteleinzelhandel das Fleisch von Tieren nicht nehmen, die viele Medikamente bekommen haben.

    EINSCHRÄNKUNG FÜR TIERÄRZTE: Das Ministerium prüft zur Zeit, ob Tierärzte das sogenannte Dispensierrecht behalten sollen: Sie dürfen Arzneimittel selber herstellen und auch verkaufen. Das bedeutet für manchen Tierarzt eine erhebliche Einnahmequelle. In diesem Punkt wie auch bei den neuen Regeln zum Verschreiben von Antibiotika rechnet das Ministerium mit großem Widerstand.

    KONTROLLEN DER LÄNDER: Kontrollieren und überwachen sollen die neuen Vorschriften die Bundesländer mit ihren Veterinär- und Lebensmittelkontrolleuren. Dafür brauchen die Länder mehr Personal; und das kostet. Auch hier ist also Widerstand gegen die geplanten Gesetzesänderungen zu erwarten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden