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Analyse: Dient die Bundeswehr bald als Ersatz-Polizei im Inland?

Analyse

Dient die Bundeswehr bald als Ersatz-Polizei im Inland?

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    Soll die Bundeswehr im Inneren polizeiliche Aufgaben übernehmen?
    Soll die Bundeswehr im Inneren polizeiliche Aufgaben übernehmen? Foto: Georg Wendt, dpa

    Jetzt ist sie wieder da, die periodisch wiederkehrende Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren. Fast schon traditionell wird sie von Sicherheitspolitikern der Union eröffnet. Der aktuelle Vorstoß wird mit der weltweiten Gefahr durch den Terrorismus begründet. Neben der Terrorabwehr geht es darum, dass die Truppe in Zukunft auch regulär in der Flüchtlingshilfe eingesetzt werden kann.

    Widerstand gibt es nicht nur von den oppositionellen Grünen, sondern auch vom Koalitionspartner SPD: Außenminister Frank-Walter Steinmeier (

    Weiterentwicklungen der Bundeswehr "erforderlich"

    Soweit die erwartbaren Reaktionen. Interessant ist die Taktik, die die Befürworter einer Öffnung der Bundeswehr für Aufgaben im Inneren bei ihrem erneuten Anlauf gewählt haben. Augenscheinlich wurde das Thema in den Entwurf für das „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ hineingeschrieben. Die Süddeutsche Zeitung zitiert eine Passage, die das Blatt direkt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zuschreibt. Danach seien aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Gefahrenlage „Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von Innerer und Äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen“.

    Das Weißbuch, das federführend vom Verteidigungsministerium verfasst wird, erscheint in unregelmäßigen Abständen. Darin werden aktuelle militärische Bedrohungsszenarien und die Abwehrstrategien dagegen aufgeführt. Bei wichtigen oder umstrittenen Punkten ist es eigentlich üblich, das Außen- und Innenministerium einzubeziehen. Sollte genau dies – wie die SPD gestern behauptet hat – nicht der Fall gewesen sein, droht neuer Streit in der Großen Koalition.

    Strikte Trennung zwischen Militär und Polizei

    Doch wie sieht die Rechtslage aus? Grundsätzlich gilt in der Bundesrepublik eine strikte Trennung zwischen Militär und Polizei – eine Reaktion auf die unselige Verquickung im Dritten Reich. Doch ganz so streng ist diese Trennung nicht mehr. Im Jahr 2012 gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anlass für heftige Debatten. Damals erlaubten die Richter in Karlsruhe den Einsatz der Streitkräfte im Inneren zwar grundsätzlich, doch in sehr engen Grenzen. Konkrete denkbare Einsatzszenarien nannten die Juristen nicht. In ihrem Beschluss war die Rede von „besonders schweren Unglücksfällen“ oder „ungewöhnlichen Ausnahmesituationen“. Formulierungen, die viel Spielraum für Interpretationen lassen. Erst eine Grundgesetzänderung würde die Situation grundlegend verändern. Doch danach sieht es auch diesmal nicht aus. mit dpa

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