Die von Lucke begründete parteiinterne Vereinigung "Weckruf 2015" muss nun doch nicht aufgelöst werden, wie ein Parteisprecher am Donnerstag in Berlin mitteilte. Erst am Dienstag hatte das Schiedsgericht der Partei wegen satzungsrechtlicher Bedenken per einstweiliger Verfügung die Auflösung angeordnet. Auf Antrag des Parteivorstands nahm das Schiedsgericht diese Anordnung nun aber wieder zurück.
Lucke hatte den "Weckruf" im Mai gegründet, um darin seine Unterstützer in der AfD zu sammeln und sich für den Parteitag am übernächsten Wochenende in Position zu bringen. Lucke kritisierte die Anordnung zur Auflösung vom Dienstag nun als Eilmaßnahme eines einzelnen Richters am Bundesschiedsgericht, "die jeder sachlichen Berechtigung entbehrte". Die schnelle Korrektur nehme er "mit großer Befriedigung" auf.
Das Schiedsgericht als Ganzes habe nun auf Antrag des Parteivorstands geurteilt, dass der "Weckruf" nicht satzungswidrig sei, erklärte Lucke. Der Bundesvorstand habe daraufhin "sogar explizit beschlossen, dass AfD-Mitglieder frei sind, sich dem Weckruf 2015 anzuschließen". Damit setzten sich Luckes Gefolgsleute im Bundesvorstand gegen seine Gegner durch, die von Luckes Vorstandskollegin Frauke Petry angeführt werden.
Petry weilte am Freitag mit anderen Lucke-Kritikern aus der Parteiführung in Griechenland. Nach Angaben eines Parteisprechers fiel der Vorstandsbeschluss zur Anrufung des Schiedsgerichts bereits vor deren Abreise, so dass der gesamte Vorstand in den Prozess involviert gewesen sei.
Die Vorsitzende des Weckrufs 2015, Ulrike Trebesius, stellte klar, dass sich der Verein zu allen programmatischen Beschlüssen der AfD bekenne: "Schon deshalb kann der Verein nicht satzungswidrig sein."
Seit seiner Gründung im Mai ist Luckes Verein "Weckruf 2015" ein Zankapfel in der ohnehin zerstrittenen Partei. Lucke hatte ihn gegründet, um seine eher wirtschaftsliberal orientierten Anhänger in der Partei zu sammeln und dem nationalkonservativen Flügel entgegenzustellen.
Seine parteiinternen Gegner hatten Lucke daraufhin vorgeworfen, die Partei spalten zu wollen. Einige Landesverbände - etwa Petrys sächsischer Landesverband - hatten ihren Mitgliedern zunächst per Unvereinbarkeitsbeschluss untersagt, dem Weckruf-Verein beizutreten.
Damit kamen sie aber beim Vorstand der Bundespartei nicht durch: Dieser missbilligte zwar im Mai mehrheitlich Luckes Vereinsgründung, erklärte eine gleichzeitige Mitgliedschaft im "Weckruf" und in der AfD aber grundsätzlich für zulässig. Dieser Beschluss wurde nun am Donnerstag bekräftigt.
Ende kommender Woche hält die AfD einen Mitgliederparteitag in Essen ab, auf dem eine neue Führung gewählt werden soll. Lucke und Petry wollen bei der Wahl zum alleinigen Parteichef gegeneinander antreten.
Beide haben sich im Vorfeld gegenseitig die Eignung zur Führung der Partei abgesprochen, eine weitere Zusammenarbeit schließen sie aus. Luckes Gegner mutmaßen, dass er sich mit den "Weckruf"-Mitgliedern von der Partei abspalten könnte, sollte er bei der Wahl zum alleinigen AfD-Chef unterliegen. afp