Im Prozess zwischen Helmut Kohl und dem Publizisten Heribert Schwan über Tonbänder mit Lebenserinnerungen des Altbundeskanzlers will der Bundesgerichtshof noch am heutigen Freitag gegen 13.30 Uhr sein Urteil verkünden. Das teilte das Karlsruher Gericht am Vormittag mit. Schwan und Kohl streiten darum, wem die Bänder gehören. Ihnen wird ein erheblicher historischer Wert zugestanden (Az.: V ZR 206/14).
Der Journalist Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit dem CDU-Politiker Kohl aufgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit.
Der Ex-Bundeskanzler (1982 bis 1998) klagte auf Herausgabe der Bänder und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision ein. "Ich werde reduziert auf den Mikrofonhalter und das ist ungerecht", sagte er in Karlsruhe.