Nach dem EU-Reformangebot an Großbritannien gibt es auch hierzulande Überlegungen, das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder zu kürzen. Wie die Bundesagentur für Arbeit am Montag in Nürnberg mitteilte, bekamen im Dezember 2015 rund 120 000 im Ausland lebende Kinder, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, Kindergeld aus Deutschland.
Die größte Gruppe bildeten Kinder mit polnischer Staatsangehörigkeit: Von den knapp 185 000 polnischen Kindern, die Kindergeld aus Deutschland erhielten, lebten rund 55 000 im Ausland. Die zweitgrößte Gruppe waren französische Kinder im Ausland (16 900). An dritter Stelle folgten Rumänen (9000) vor Tschechen (7700), Ungarn (5900) und Niederländern (5600). Deutsche erhielten für knapp 33 000 Kinder, die im Ausland lebten, Kindergeld.
Für die ersten beiden Kinder werden monatlich 190 Euro gezahlt, für das dritte Kind 196 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 221 Euro.
EU-Länder, die Kindergeld in andere EU-Länder überweisen müssen, sollen diese Zahlungen künftig an die dortigen Lebenshaltungskosten anpassen dürfen. Die neue Regelung ist Teil des Reformpakets, das auf Drängen des britischen Premiers David Cameron geschnürt wurde. Sie soll für alle EU-Staaten gelten, nicht nur für Großbritannien. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Wochenende erklärt, sie könne sich vorstellen, dass auch Deutschland von dieser Regelung Gebrauch machen werde. dpa