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Afghanistan-Politik: Keine Zusage für Aufnahme aus Afghanistan: Claudia Roth kritisiert EU

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Keine Zusage für Aufnahme aus Afghanistan: Claudia Roth kritisiert EU

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    Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Claudia Roth kritisiert, dass die EU-Innenminister keine feste Zusage zur Aufnahme von Menschen aus Afghanistan gemacht haben.
    Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Claudia Roth kritisiert, dass die EU-Innenminister keine feste Zusage zur Aufnahme von Menschen aus Afghanistan gemacht haben. Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archiv)

    Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth hat die Beschlüsse des Sondertreffens der EU-Innenminister gegen Zusagen zur Aufnahme von Menschen aus Afghanistan als zynisch kritisiert. „Das Gebaren der EU-Innenminister gegenüber schutzsuchenden Menschen aus

    Afghanistan: Claudia Roth spricht von moralischer Bankrotterklärung Europas

    „Wir im Westen tragen eine Mitverantwortung an der Katastrophe in Afghanistan, wir haben Verantwortung für all jene Menschen, deren Leben und Freiheit aufgrund ihres Engagements für Demokratie nun bedroht ist“, mahnte Roth. „Im Umgang mit Afghanistan offenbart sich die moralische Bankrotterklärung Europas, gepaart mit der politischen Kurzsichtigkeit und dem menschenrechtlichen Totalversagen dieser Bundesregierung“, betonte sie.

    Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan sind Tausende Menschen auf der Flucht. Viele von ihnen sind bereits ausgeflogen worden.
    Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan sind Tausende Menschen auf der Flucht. Viele von ihnen sind bereits ausgeflogen worden. Foto: AP, dpa (Archiv)

    Roth warf CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer Kaltherzigkeit vor und kritisierte die Rettungspolitik von SPD-Außenminister Heiko Maas als unzureichend. Seehofer sei der angebliche Schutz der Außengrenzen wichtiger als der Schutz elementarer Menschenrechte und der Schutz von Menschenleben. „An der kaltherzigen Haltung unseres Innenministers ändern auch die außenpolitischen Scheinaktivitäten von Herrn Maas beileibe wenig. Denn wer es nicht bis zum Ende der deutschen Tropfen-Evakuierungen auf die Listen des Auswärtigen Amtes geschafft hat, soll keinen Schutzanspruch mehr haben.“ (AZ)

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