"Die Zeit" schrieb, Weidel habe an ihrem Wohnort Biel 2015 zunächst eine Studentin und danach eine syrische Asylbewerberin für sich arbeiten lassen. Es habe weder einen Anstellungsvertrag gegeben, noch seien die Frauen um Rechnungsstellung gebeten worden; das Gehalt sei bar bezahlt worden.
Weidels Anwalt teilte der "Zeit" mit, Weidel habe "einen freundschaftlichen Kontakt" zu einer Syrerin, die auch in ihrem Haus zu Gast gewesen sei. "Dass die Asylbewerberin aber im Hause unserer Mandantin angestellt wurde oder als Angestellte gearbeitet hätte oder aber dafür Lohn bekommen hätte, ist jeweils falsch."
AfD-Sprecher Christian Lüth warf der "Zeit" am Mittwochabend vor, mit Bezug auf die Studentin zu unterschlagen, dass eine Barzahlung an Haushaltshilfen nach Schweizer Recht legal sei. "Hausangestellte müssen nur dann bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden, wenn ihr Lohn im Jahr 750 Franken übersteigt. Löhne unter dieser Grenze sind beitragsfrei und nicht meldepflichtig." dpa