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Abschiebungen: Mutmaßliche IS-Anhängerin nach Einreise in Untersuchungshaft

Abschiebungen

Mutmaßliche IS-Anhängerin nach Einreise in Untersuchungshaft

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    Die Bundesanwaltschaft hat eine mutmaßliche IS-Anhängerin am Frankfurter Flughafen festgenommen. Die Deutsche war zuvor aus der Türkei abgeschoben worden.
    Die Bundesanwaltschaft hat eine mutmaßliche IS-Anhängerin am Frankfurter Flughafen festgenommen. Die Deutsche war zuvor aus der Türkei abgeschoben worden. Foto: Uli Deck, dpa (Archivfoto)

    Eine mutmaßliche IS-Anhängerin sitzt nach ihrer Abschiebung aus der Türkei in Deutschland in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) erließ auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) und anderer Straftaten, wie die Anklagebehörde am Samstag mitteilte. 

    Bundesanwaltschaft: Festgenommene Deutsche zog wohl Ende 2014 ins IS-Gebiet

    Die Deutsche Nasim A. war am Freitag gemeinsam mit einer anderen Frau mit einem Linienflug in Frankfurt angekommen. Beamte des hessischen Landeskriminalamtes nahmen sie anschließend fest. Der Verbleib der zweiten Frau blieb am Sonntag unklar. Die Türkei hatte am Donnerstag bereits eine deutsch-irakische Familie nach Deutschland abgeschoben.

    Die Bundesanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, Ende 2014 nach Syrien gereist zu sein, um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben. Dort habe sie spätestens Anfang 2015 einen IS-Kämpfer geheiratet, mit dem sie in den Irak gezogen sei. Beide sollen in einem vom IS zur Verfügung gestellten Haus gelebt haben. Die Frau habe den Haushalt geführt, damit sich ihr Mann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte. Die Verdächtige habe 100 US-Dollar im Monat vom IS erhalten und sei im Besitz eines Sturmgewehrs gewesen. Später sei sie mit ihrem Ehemann nach

    Mutmaßliche IS-Anhängerin muss am Samstag zum Ermittlungsrichter

    Die Türkei hatte am vergangenen Montag öffentlich die Abschiebung mehrerer deutscher mutmaßlicher IS-Anhänger angekündigt. Anfang Oktober waren türkische Truppen in Nordsyrien einmarschiert und gegen die Kurdenmiliz YPG vorgegangen. Die von der

    Eine der beiden am Freitag abgeschobenen Deutschen ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine 1998 geborene Frau, der es gelungen war, aus dem von Kurden bewachten Gefangenenlager Al-Hol in Syrien zu fliehen. Sie saß demnach zuletzt in der türkischen Stadt Gaziantep in Abschiebungsgewahrsam. Außerdem sollte eine gebürtige Hannoveranerin ins Flugzeug gesetzt werden. Sie soll sich aus dem inzwischen aufgelösten Gefangenenlager Ain Issa in Richtung Türkei abgesetzt haben.

    Warum IS-Frauen die Mitgliedschaft schwer nachzuweisen ist

    Nicht jeder, der ins Herrschaftsgebiet des IS gereist ist, kann in Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden. Bei den Männern war die Sache bisher oft relativ klar: Rückkehrer wurden verhaftet und von der Bundesanwaltschaft angeklagt, weil sie in Syrien oder im Irak als Kämpfer in Gefechte gezogen waren, Gegner erschossen, Gefangene misshandelt oder sich an Hinrichtungen beteiligt hatten.

    Bei den Frauen ist es schwieriger. Strafbar ist die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung. Nach der Rechtsprechung des BGH setzt diese "eine gewisse formale Eingliederung" voraus. Dafür braucht es keine Beitrittserklärung wie einen Treueeid. Der oder die Verdächtige muss aber eine Stellung einnehmen, "die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern unterscheidbar macht". Die Abgrenzung im Einzelfall kann schwierig sein. Andere Rückkehrerinnen konnten festgenommen werden, weil sie ihre Kinder ins Kriegsgebiet verschleppt, für den IS Wachdienste übernommen oder Hinrichtungen zugeschaut hatten. (dpa)

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