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Spendenaffäre: Abgeordnetenwatch: "AfD verstößt eindeutig gegen das Parteiengesetz"

Spendenaffäre

Abgeordnetenwatch: "AfD verstößt eindeutig gegen das Parteiengesetz"

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    Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, ist wegen Großspenden aus dem Ausland an ihren Kreisverband unter Druck geraten
    Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, ist wegen Großspenden aus dem Ausland an ihren Kreisverband unter Druck geraten Foto: Gregor Fischer, dpa (Archiv)

    Die AfD hat jetzt auch Ärger mit einer zweiten hohen Parteispende. Wie schätzen Sie die beiden Fälle ein?

    Léa Briand: Von der Höhe her sind beide Spenden vergleichbar. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied: Die 132.000 Euro aus der Schweiz sind von vornherein illegal, weil Spenden aus einem Nicht-EU-Land über 1000 Euro verboten sind. Alle anderen Details, die die AfD jetzt verbreitet, spielen keine Rolle.

    Und wie verhält es sich mit der neu aufgetauchten 150.000-Euro-Spende?

    Briand: Mit dem Geld aus den Niederlanden – denn dort hat die „Stiftung Identität Europa“ ihren Sitz – ist es etwas anders: Grundsätzlich dürfen deutsche Parteien aus dem EU-Ausland unterstützt werden.

    Die AfD behauptet, sie habe weder die Identität des Spenders noch dessen Motivation herausfinden können und daher das Geld nach drei Monaten zurücküberwiesen. Hat die Partei in diesem Fall gar nichts falsch gemacht?

    Briand: Doch. Die AfD hätte die 150.000 Euro unverzüglich an den Bundestag melden müssen. Dort wäre die Spende veröffentlicht worden. Doch das hat sie nicht getan. Das ist eindeutig ein Verstoß gegen das Parteiengesetz. Denn dort ist geregelt, dass jede Großspende über 50.000 Euro unverzüglich gemeldet werden muss. Ein Zeitraum von drei Monaten ist erstens viel zu lang. Und zweitens hätte der Bundestag von dieser hohen Spende aus den Niederlanden wohl nie erfahren, wenn nicht Medien auf die AfD Druck ausgeübt und die Partei zum Handeln gezwungen hätten, sie offen zu legen.

    Das bedeutet, die AfD wird voraussichtlich in beiden Fällen bestraft?

    Briand: Nein, wahrscheinlich nur bei der rein illegalen Spende aus der Schweiz. Bei der Spende aus den Niederlanden ist es wahrscheinlich, dass nichts passiert. Denn das Absurde ist: Selbst wer – wie die AfD – gegen die Meldepflicht verstößt und eine Großspende von mehr als 50.000 Euro vor der Öffentlichkeit verheimlicht, hat keine Strafe zu befürchten.

    Das kann ja nicht sein ...

    Briand: Doch. Die Praxis bisher war so: Wenn eine Partei eine Großspende nicht gemeldet hat, ist nichts passiert. Sogar Ex-Bundespräsident Norbert Lammert hat dies immer wieder kritisiert. Er hat gesagt: „Überdenkenswert bleibt die Tatsache, dass die gänzliche Nichtbeachtung der Sofortanzeigepflicht bei Großspenden völlig sanktionsfrei ausgestaltet ist.“

    Aber die Staatsanwaltschaft Konstanz will doch ermitteln ...

    Briand: Ja, die werden den Sachverhalt aufklären. Aber da geht es auch darum, ob eventuell Straftaten wie Geldwäsche oder Untreue im Spiel sind. Fakt ist: Bei der 50.000-Euro-Regelung gibt es eine Art Straflosigkeit. Das ist ein Schlupfloch.

    Warum wird dieser absurde Zustand nicht geändert?

    Briand: Weil die im Bundestag vertretenen Parteien kein großes Interesse daran haben, das zu ändern. Sie profitieren ja von den hohen Spenden. Die CDU zum Beispiel ist der größte Profiteur von Parteispenden. Die SPD hat im vergangenen Bundestagswahlkampf gesagt, sie wolle das ändern. Passiert ist nichts. Wir müssen festhalten, dass die Große Koalition aus Union und SPD in Sachen Transparenz und Lobbyismus all die Jahre untätig geblieben ist.

    Man wüsste aber schon gerne, woher die politischen Parteien so viel Geld bekommen, oder?

    Briand: Eben, die Bürger haben da ein Anrecht drauf. Besonders problematisch sind Spenden von Unternehmen. Denn sie betreffen die Frage, inwiefern die Wirtschaft Einfluss auf die Politik nimmt. In anderen europäischen Ländern sind die Regeln viel schärfer.

    Wird bei Parteispenden auch getrickst?

    Briand: Ja. Einige stückeln ihre Großspenden in mehrere kleine, die jeweils unter der Meldegrenze von 50000 Euro liegen. Wenn man geschickt ist, ist dies kein Verstoß.

    Wie kann man Tricksereien abstellen?

    Briand: „abgeordnetenwatch.de“ hat klare Forderungen: Unternehmensspenden ganz verbieten und Personenspenden in der Höhe begrenzen, wie in Frankreich. Unbedingt sollten Großspenden ab 10.000 Euro sofort im Internet veröffentlicht werden.

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